Erstellt am 15.06.2006 um 01:17 Uhr von Akira
Guten Morgen Klaus.
Es heisst nach 4 stunden kann man,
Nach 6 tunden muss man Pause machen.
Welche Arbeitszeit hat der MA Täglich? =6 Std.15 die muss er leisten!
Wenn er mit Pause arbeitet verlängert sich seine Anwesend um 30Min.
Er muss dann von 8:00Uhr bis 14:45 arbeiten.
Erstellt am 15.06.2006 um 09:59 Uhr von Ramses II
"Es heisst nach 4 stunden kann man, ... Pause machen."
Hmmm... Woooo steht das denn?
Sofern über die Lage der Pausen keine arbeits- oder tarifvertragliche Regelung getroffen wurde kann der AG diese im Rahmen seines Direktionsrechts festlegen.
Erstellt am 15.06.2006 um 10:39 Uhr von pit47
Hallo Klaus,
nach § 87 Abs. 1 Nr.2 BetrVG hat der BR mitzubestimmen bei Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit einschließlich der Pausen.
Nach dem § 4 Arbeitszeitgesetz hat der AN voraus feststehende Pausen von 30 Min bei einer Arbeitszeit von mehr als sechs bis neun Stunden.
Bei einer Arbeitszeit von 6 Stunden 15 Minunten eine Anwesenheitszeit von 6 Stunden und 45 Minuten.
Erstellt am 15.06.2006 um 15:50 Uhr von Klaus
Die entsprechenden §§ im ArbZG habe ich gelesen, gerade deshalb stellt sich ja meine Frage.
Nun ist das Pferd halt mal von hinten aufgezäumt worden. Der Arbeitgeber hat einen MA von 08:00 Uhr bis 14:15 Uhr eingeteilt. Weder vorher noch nachher hat der Arbeitgeber ein Interesse an der Arbeitsleistung des Arbeitnehmers. Ohne Pause darf er nicht arbeiten, mit Pause hätte sie ihm aber im Nachhinein nicht mehr zugestanden.
Was nun?? Das Problem muss doch vorher schonmal irgendwo aufgetaucht sein :-/.
Viele Grüße
Klaus
Erstellt am 15.06.2006 um 19:35 Uhr von Rebell
@ Klaus,
was für einen Stundenvertrag /Woche hat die MA? Sind es 31,25 Std ? Dann müßte sie die 30 Min. pro Tag nehmen, da normalerweise die Pausen nicht bezahlt werden, also wäre sie 6,45 Std. anwesend.
Erstellt am 15.06.2006 um 19:39 Uhr von Kölner
@Klaus
Da muss der AG halt darauf achten, dass der Kollege
a) Nur sechs Stunden arbeitet
oder
b) Nach sechs Stunden Arbeit spätestens eine Pause macht
Keine Alterativen!
Und der BR hat darauf zu achten, dass die Pausen eingehalten werden!
@Rebell
Die Wochenarbeitszeit hat damit nix zu tun!
Erstellt am 15.09.2018 um 16:06 Uhr von Betriebsratt
Leider hat keiner verstanden, was Klaus wirklich meinte:
Der MA beginnt um 8°° seine Arbeit und MUSS bis 14:15 Uhr bleiben.
Das Gesetz sagt: 30 Minuten Pause.
Würde der Dienst geteilt werden in z.B. 2 x 3 Stunden (8:00 - 11:00 und 11:15 - 14:15) hätte der MA eine Unterbrechung von 15 Minuten.
Und das war seine Frage: Geht das ??
Ich habe bisher auch nichts gefunden, das diese Situation regelt.
Erstellt am 16.09.2018 um 10:37 Uhr von Pjöööng
Zitat Betriebsratt: "Leider hat keiner verstanden, was Klaus wirklich meinte:"
Vermutlich hat auch niemand anderes 12 Jahre lang über diese Frage gebrütet.
Erstellt am 06.04.2019 um 06:23 Uhr von Seesurfer2012
Wir habe ähnliche Situationen, auch in unserem Fall kürzt sich seine Arbeitszeit auf 5 Stunden und 45 Minuten. Der AN kommt und geht zu einer fixen Zeit. Weder davor oder danach wird seine Leistung benötigt. Um auf 6 Stunden Arbeitszeit zu kommen darf er bei uns eigentlich nur 15 Minuten Pause machen. Aber tatsächlich werden ihm 30 Minuten berechnet.
Erstellt am 06.04.2019 um 10:02 Uhr von nicoline
Seesurfer,
wenn 6/7/8/6,5 Stunden reine Arbeitszeit im Arbeitsvertrag vereinbart sind, muss der AG dem AN diese Arbeitszeit zur Verfügung stellen und kann sie nicht einfach durch Pausenzeit kürzen. Arbeitet er/sie länger als 6 Std.(auch nur 1 Min.) IST eine Pause von ***30*** Min. zu gewährenund zu nehmen. Nochmal, der AG darf die Arbeitszeit nicht einfach kürzen wegen der Pause sondern muss darauf achten, dass der AN entweder pünktlich die Arbeitszeit beendet oder die Arbeit so organisieren, dass eine Pause von 30 Min. möglich ist!
Erstellt am 06.04.2019 um 10:25 Uhr von Seesurfer2012
nicoline
Wir haben eine Monatsleistung zu bringen, die sich durch x beliebige Tage teilen lässt. Das bedeutet ein AN kann an einem Tag 4 Stunden, das wäre das Minimum, oder bis zu 10 Stunden arbeiten. Seine Dienstzeit ist durch den Plan festgelegt. Allerdings verkürzt der AG durch sein Handeln die zu erreichende Zeit von 6 Stunden.
Erstellt am 07.04.2019 um 20:05 Uhr von nicoline
Seesurfer,
na dann, nächster Versuch.
ArbZG Paragraph 4 Ruhepausen
Länger als sechs Stunden hintereinander dürfen Arbeitnehmer nicht ohne Ruhepause beschäftigt werden.
*Der AN kommt und geht zu einer fixen Zeit. Weder davor oder danach wird seine Leistung benötigt*
Dann muss doch geklärt werden, ob die Zeit zwischen kommen und gehen als reine Arbeitszeit geplant ist. Wenn ja, dann MUSS er eine halbe Stunde Pause machen. Dann sollte es aber so sein, wenn er auf eine Arbeitszeit von 6/6,25 Stunden kommen soll, oder muss, dass es zu einer Anwesenheitszeit von 6,5/6,75 Std kommt., 6/6,25 Std. Arbeitszeit + 30 Min Pause. EinePause von 30 Min. darf nur abgezogen werden wenn diese auch tatsächlich gemacht wird.
Und nur mal so als Tipp: ein BR ist ja bei Beginn und Ende der Arbeitszeit einschließlich der Pausen in der Mitbestimmung. Wenn es einen BR gibt, sollte dieser sich mal darum kümmern.
Erstellt am 26.07.2019 um 09:50 Uhr von Nina555
Hallo,
ich habe die gleiche Frage. Habe ich es richtig verstanden?
Wenn der Mitarbeiter wie folgt da ist:
7:45 Arbeitsbeginn
10:00 - 10:15 Pause
14:00 Arbeitsende
Dann hat er durch die Pause bedingt nur 6h gearbeitet. Daher reicht es, wenn 15 Min Pause genommen werden. Richtig?
Oder müsste die Person 30 Min. Pause nehmen, da sie insgesamt über 6h da ist?
Erstellt am 26.07.2019 um 09:52 Uhr von Nina555
Vllt ergibt es sich aus dem §2 ArbZG
"Arbeitszeit im Sinne dieses Gesetzes ist die Zeit vom Beginn bis zum Ende der Arbeit OHNE die Ruhepausen"
Erstellt am 26.07.2019 um 10:21 Uhr von nicoline
Nina555
*Oder müsste die Person 30 Min. Pause nehmen*
In deinem Beispiel muss man unterscheiden zwischen Arbeitszeit und Anwesenheitszeit: die Arbeitszeit beträgt hier 6 Std. und zwar dadurch, dass 15 Min Pause gewährt wird. Eine längere Pause ist nicht erforderlich, da die Arbeitszeit von 6 Std. nicht überschritten wird, auch wenn die Anwesenheitszeit 6 Std. und 15 Min. beträgt.
Erstellt am 04.08.2021 um 15:55 Uhr von BianL
Hallo, ich habe die Kommentar gelesen.
Meine Frage nun geht dahin:
Meine Arbeitszeit beträgt genau 6 Stunden. Wir haben ein Zeiterfassungsgerät. Wenn ich mich nun 5 Minuten später abmelde. Können mir dann 30 Minuten abgezogen werden oder nur die 5 Minuten, die ich zu lange da war?
Erstellt am 04.08.2021 um 22:17 Uhr von celestro
Weder noch ... wenn Du solange gearbeitet hast, dann ist das halt so. Der AG könnte Dich ggf. abmahnen, weil Du nicht nach spätestens 6 Stunden eine Pause gemacht hast.
Erstellt am 05.08.2021 um 11:22 Uhr von BianL
Vielen Dank, celestro!
Mir war schon klar, dass das nicht von der Arbeitszeit abgezogen werden darf. Aber, aus welchen Paragraphen ergibt sich das genau? Wenn Du mir das noch schreiben könntest. Ich wäre gerne für das Personalgespräch gut vorbereitet. Vorab schon einmal vielen Dank!
Erstellt am 05.08.2021 um 13:27 Uhr von Enigmathika
Du musst die Frage andersherum stellen: Woraus zieht der Arbeitgeber seine Berechtigung, Dir Arbeit, die Du geleistet hast, nicht zu vergüten? (Das könnte zum Beispiel eine Betriebsvereinbarung sein)
Erstellt am 05.08.2021 um 17:35 Uhr von celestro
Wie Nina vor Jahren schon schrieb:
"§2 ArbZG
"Arbeitszeit im Sinne dieses Gesetzes ist die Zeit vom Beginn bis zum Ende der Arbeit OHNE die Ruhepausen"
Erstellt am 06.08.2021 um 11:24 Uhr von BianL
Vielen Dank! Die Kommentare haben mir geholfen. Eine Arbeitszeitvereinbarung zur Gleitzeit existiert. Aber auch hier sehe ich nicht, dass diese ein Abziehen von Arbeitszeit erlaubt.
Erstellt am 16.03.2023 um 21:25 Uhr von ME54321
Ich habe einen Vertrag mit 30 Wochenstunden. Nun sind die Zeiten meiner Ambulanten Einsätze vorgegeben und ich darf auch keine eigenen Absprachen mit den Kunden treffen. Oft bin ich ein paar Minuten über 6 Std. Arbeitszeit. Mein Arbeitgeber bittet die Belegschaft die Pausen einzuhalten die er jedoch nicht in die Tour mit einplant und begründet dies mit dem Problem der Software, das wenn der letzte Kunde plötzlich ausfällt, die Pause ja umsonst genommen wurde. Zudem bat er seine Belegschaft sich selbst einmal Gedanken zu machen, wie wir die Pausen regeln wollen, weil er keine Ahnung hat wie. Hat jemand hierzu einen Vorschlag? Mein Vorschlag war, wenn man umsonst irgendwo eine halbe Stunde Pause gemacht hat, obwohl man auch hätte nach Hause fahren können, dann sollte man einfach einen Einsatz über eine halbe Stunde nachtragen. Denn das Risiko des Kundenausfalls trägt eh schon die Belegschaft (ob das so rechtens ist bezweifle ich, aber wir müssen uns immer Pause einbuchen, wenn ein Kunde ausfällt), dann sollte in diesem Ausnahmefall einmal der Arbeitgeber einspringen. Wie macht ihr es bei eurem Ambulanten Team?
Erstellt am 17.03.2023 um 10:40 Uhr von lolium
wer unterschreibt denn bitte ein BV, in der dem AG erlaubt wird Arbeitszeit abzuziehen??
@ BinaL
Für Deinen Argumentaionstopf:
1. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat mit einem Urteil von Mai 2019 Arbeitgeber verpflichtet, die volle Arbeitszeit ihrer Beschäftigten ab der nullten Stunde systematisch zu erfassen.
2. Mit Urteil vom 13.09.2022 (Az. 1ABR 22/21) kommt das Bundesarbeitsgericht (BAG) zu dem Ergebnis, dass Arbeitgeber zur genauen Erfassung der Arbeitszeit ihrer Mitarbeiter verpflichtet sind.
Nach 06:05 Std 30 min. Pause abzuziehen entspricht wohl kaum einer systematischen Erfassung der Arbeitszeit.