Moin,

ich habe eine Frage zur Pausenregelung im ArbZG.
Folgende Situation: ein Teilzeit-MA sei von 08:00 Uhr bis 14:15 Uhr eingeteilt. Wie steht es mit seinem Pausenanspruch? Er darf nicht ohne Pause beschäftigt werden, denn dann käme er auf mehr als sechs Stunden Arbeitszeit am Stück. Bekommt er aber eine halbe Stunde Pause, beträgt seine reine Arbeitszeit 5,75 Stunden, womit ihm die Pause nicht mehr zustehen würde. Habe leider immer noch keinen Kommentar zum ArbZG, vielleicht kann jemand helfen.

Danke und viele Grüße
Klaus