Erstellt am 13.07.2018 um 10:15 Uhr von alterMann
Eine Betriebsvereinbarung ist eine Vereinbarung. Wenn beide Seiten im gegenseitigen Einvernehmen etwas anderes vereinbaren oder ergänzen, dann können sie das tun.
Wenn dabei für die Beschäftigten eine schlechtere Regelung herauskommt, wäre allerdings der Vertrauensschutz zu beachten: Eine Woche vor der Messe die Zulagen kürzen ginge m.E. eher nicht.
Erstellt am 13.07.2018 um 10:34 Uhr von samira
"Die Frage ist, dürfen wir dem als BR überhaupt zustimmen, falls ja, nur wenn es sich um eine Besserstellung gegenüber der BV-Regelung handelt, oder in jedem Fall?"
Ihr stimmt zu, wenn eure Vorstellungen mit in die Verhandlungen eingeflossen sind, und BR und AG sich auf einen gemeinsamen Weg geeinigt haben.
Aus dem Verständnis des BR heraus, der ja die Interessen der Arbeitnehmer vertritt, dürfte ein O.K. für eine Schlechterstellung nicht in Frage kommen.
Erstellt am 13.07.2018 um 11:03 Uhr von FrageVomBr
OK, das macht ja auch Sinn etwas besseres heraus zu holen für die Messeteilnehmer, das ist auch echt Knochenarbeit...
Aber lt. der GL ist es ja "ein Privileg an der Messe teilnehmen zu dürfen", ich werde die GL mal fragen ob wir denen jetzt auch die Reisekosten streichen sollen, ist ja ein Privileg für die Firma durch die Weltgeschichte zu fahren :-)
Erstellt am 13.07.2018 um 13:02 Uhr von BRHamburg
Würde ich lassen. Bring den Chef nicht auf Ideen. Ich würde ihn lieber fragen was er den macht wenn die Kollegen auf das Privileg Messearbeit verzichten.
Erstellt am 13.07.2018 um 13:06 Uhr von FrageVomBr
...mit "denen" meinte ich ja die GL :-) Aber hast Recht, provozieren sollte man ja nicht! Ja, wäre lustig wenn sich keiner was aus dem Privileg machen würden!
Schönes Wochenende schon mal euch allen und Danke für die Antworten!