Hallo zusammen,

wir haben seit Jahren eine "BV Arbeitszeit", hier ist u.a. geregelt das es für Wochenendarbeit einen prozentualen Zuschlag gibt.

Anlässlich eines Messeeinsatzes soll für die dort eingesetzten Mitarbeiter eine Sonderregelung greifen, statt Zeitzuschlägen soll eine anderweitige Zusatzentlohnung zum Einsatz kommen (Sonderurlaub etc., ist noch zu verhandeln)

Die Frage ist, dürfen wir dem als BR überhaupt zustimmen, falls ja, nur wenn es sich um eine Besserstellung gegenüber der BV-Regelung handelt, oder in jedem Fall?

Viele Grüße

Marcus