Sind Temporäre oder befristete Arbeitskräfte wahlberechtigt ?
Hallo,
heute zu : Temporäre oder befristete Arbeitskräfte sind diese wahlberechtigt ? Wir sind uns sicher das sie wahlberechtigt sind, unser AG hat aber Vorbehalte, nun entscheiden wir als Wahlvorstand wer auf die Wählerliste kommt, hättenaber trotzdem gerne gewusst ob es dazu mehr Informationen gibt, z.B. Gesetzesgrundlage, etc.
Vielen Dank für die Hilfe MfG Thomas
Community-Antworten (1)
10.03.2006 um 17:49 Uhr
Ich gehe mal davon aus, Du meinst aktives Wahlrecht und nicht Wählbarkeit.
Das ist doch im §7 BetrVG ganz klar geregelt. Kopiert den für Euren AG falls er sich den Gesetzestext selbst nicht leisten kann. Ihr müßt doch für eure Arbeit als WV ein BetrVG und die WO haben!!!
§7 Wahlberechtigung: Wahlberechtigt sind alle Arbeitnehmer des Betriebs, die das 18. Lebensjahr vollendet haben. Werden Arbeitnehmer eines anderen Arbeitgebers zur Arbeitsleistung überlassen, so sind diese wahlberechtigt, wenn sie länger als drei Monate im Betrieb eingesetzt werden.
d.h. die AN müssen am Tag der Wahl im Betrieb beschäftigt sein.
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