Einstellung abweichend von den Anforderungen einer internen Stellenausschreibung - kann der BR seine Zustimmung verweigern?
In einer internen Stellenausschreibung wurde u.a. als Anforderung für ein CallCenter-Arbeitsplatz (Teilzeit) flexible Arbeitszeiten im Schichtbetrieb (Früh- und Spätschicht) gefordert.
Abweichend von den Anforderungen soll eine ehemalige Praktikantin (auch gute Bekannte des GF) nur für die Frühschichten eingestellt werden.
Wir als BR sind der Meinung, dass wenn die o.g. Anforderung in der Ausschreibung nicht bestanden hätte, eventuell weitere Bewerbungen um die Stelle eingegangen wären.
Weiterhin wissen wir, dass während des Praktikums die anderen Kolleginnen des CallCenter-Teams neidvoll auf die Praktikantin geschaut haben, weil diese entgegen dem üblichen Schichtwechsel ihren Dienst nur vormittags antreten brauchte.
Kann der BR seine Zustimmung aus o.g. Gründen verweigern?
Community-Antworten (5)
29.08.2006 um 14:21 Uhr
Die Gründe einer Ablehnung stehen im §99 BetrVG. Ihr könnt ja die Unterlagen die ihr benötigt nachfordern.
29.08.2006 um 14:35 Uhr
@ Frank B. Uns fehlen keine Unterlagen. Wir sind der Meinung, dass die interne Stellenauschreibung überflüssig war, wenn man mit anderen Bedingungen einstellt als die Stelle ausgeschrieben war. Weiterhin befürchten wir wegen der Ungleichbehandlung, dass der Betriebsfrieden in dem Team gestört wird.
29.08.2006 um 15:23 Uhr
Wir lehnen in solchen Fällen die Einstellung ab. Begründung: es wird eine Stelle besetzt die nicht ausgeschrieben wurde. (§99 Abs. 2 Nr. 5)
29.08.2006 um 16:09 Uhr
Oder eventuell §99 Abs.2 Satz 3.
30.08.2006 um 10:13 Uhr
Würde bei uns auch abgelehnt: Geplante Einstellung entspricht nicht den Anforderungen der Ausschreibung, somit hat keine Ausschreibung für DIESE Stelle stattgefunden
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