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Urlaub gestrichen - was kann BR tun ?

S
Sissy
Jan 2018 bearbeitet

Hallo, wir haben eine Kollegin, der ein interne Umbesetzung angeboten wurde. Sie wurde eingearbeitet und sollte aufgrund Mitarbeiterausfalls ihren Urlaub verlegen. Als sie die Vertretung übernehmen wollte, war jedoch nicht genügend Arbeit vorhanden.Sie hätte also ihren Urlaub nehmen können. Daß nicht genug Arbeit für diese Zeit da ist, war allerdings vorher schon bekannt. Nach einer Auseinandersetzung mit ihrem Chef hat sie den Urlaub dann doch angetreten, deswegen aber die neue Stelle nicht bekommen. Was kann ich als Betriebsrat für sie tun?

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Community-Antworten (3)

R
Rollie

12.06.2006 um 15:53 Uhr

Nun gut, man könnte hinterfragen, in wie weit die neue Stelle etwas mit dem Urlaub zu tun hätte.

Allerdings läßt die Formulierung auch den Schluß zu, das die Arbeitnehmerin ihren nicht genehmigten Urlaub eigenmächtig angetreten ist und der AG nun etwas verschnupft ist. Wenn sie dafür keine Abmahnung erhält, sollte sie 3 Kreuze machen.

Was die neue Stelle angeht, stellt sich die Frage, ob ihr diese nur "angeboten" wurde, oder ob dazu vertraglich etwas fixiert wurde. Aus einem Angebot alleine würde ich noch keinen Anspruch ableiten, zumal ein Betriebsrat hierzu sicher auch noch ein Wort mitzureden hätte.

S
Sissy

12.06.2006 um 16:32 Uhr

Die AN hat nach Absprache mit dem AG ihren restlichen Urlaub angetreten.

Leider hatte sie noch nichts schriftliches was den Vertrag angeht.

Bei uns wurde allerdings noch nie der Betriebsrat bei interner Versetzung oder Neueinstellung informiert. Was auch nicht rechtens ist.

K
Kölner

12.06.2006 um 16:40 Uhr

Dann sollte man dem AG seine Pflichten mitteilen!

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