Schriftl. Vetrag über Teilzeit nach Elternzeit
Wir haben eine Kollegin, die in Ihrer Elternzeit als Teilzeit 30 Stunden bei uns arbeitet. Sie hat einen Zusatzvertrag bis Ende September. Eine mündliche Zusage hat sie, daß die Teilzeit über 30 Std. bestehen bleibt. Einen weiteren Zusatzvertrag würde sie nicht bekommen. Muß der Arbeitgeber ihr einen neuen Vertrag geben? Gilt nach der Elternzeit nicht wieder der alte Vertrag? Wie können wir sie beraten?
Community-Antworten (5)
12.06.2006 um 14:26 Uhr
Ich gehe mal davon aus, das der alte Vertrag weitergelten wird, lediglich mit der Abweichung, das die Arbeitszeit halt 30 Wochenstunden beträgt anstatt der vielleicht vereinbarten 40 Stunden. Durch die mündliche Absprache scheint sie dem ja zugestimmt zu haben. Weshalb sollte deshalb der alte Vertrag (was die Wochenstunden angeht) gelten ?
Für die Änderungen der Wochenstunden in Teilzeit gelten ja auch Fristen, ab wann der AN frühstens wieder eine Änderung verlangen kann (mal einen Blick in's Teilzeit- und Befristungsgesetz werfen).
Möglicher Ansatzpunkt könnte allerdings sein, das im Arbeitsvertrag vereinbart wurde, das Änderungen der Schriftform bedürfen.
Nicht beantworten kann ich, ob die Schriftform, die das Teilzeit- und Befristungsgesetz erfordert, durch den bestehenden Arbeitsvertrag abgedeckt ist, oder ob der AG durch die Umwandlung von Vollzeit in Teilzeit diese Änderung hätte schriftlich fixieren müssen.
12.06.2006 um 14:30 Uhr
"Nicht beantworten kann ich, ob die Schriftform, die das Teilzeit- und Befristungsgesetz erfordert,"
Wovon sprichst Du?
12.06.2006 um 14:55 Uhr
Hallo Scheidsbachbach, nach § 15 Abs. 1 Nr. 5 Bundeserziehungsgeldgesetz kann die AN zu der Arbeitszeit zurückkehren, die sie vor der Elternzeit hatte.
12.06.2006 um 15:23 Uhr
Bitte hier lesen:
http://www.job-pages.de/pdf-recht/4-teilzeit.pdf
Steht alles drinnen was du wissen musst.
12.06.2006 um 18:26 Uhr
@Ramses,
ich war mir nicht ganz sicher (und zu faul zum Nachlesen), ob die zwingende Schriftform nur für befristete Arbeitsverhältnisse gilt, oder auch für Teilzeitarbeitsverhältisse.
Habs nun aber nachgelesen :-)
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