Teilzeit in Elternzeit - keine BR Arbeit gewünscht
Ich werde im Mai in den Mutterschutz gehen und danach in die Elternzeit. Derzeit ist geplant, ab Juli 23 per Teilzeit in Elternzeit wieder zu Arbeiten mit 20 Stunden. Ich kann mich ja selbst beurlauben, um während der Elternzeit nicht an BR Sitzungen teilzunehmen. Kann ich diese Beurlaubung auch über die Zeit der Teilzeit ausdehnen? Ich würde erst wieder für den BR arbeiten wollen, wenn ich wieder in Vollzeit arbeite. Ist das möglich?
Nachtrag: Wir sind nur ein kleiner BR (3). Ohne mich würden nur noch 3 Männer antreten, das heißt, dass auch kein Ersatzkandidat existiert. Die Wahlen stehen jetzt im Mai an. Durch das Minderheitengeschlecht wäre ich im Falle der erneuten Kandidatur mit nur 1 Stimme wiedergewählt.
Und ich gehe ja nicht in normale Teilzeit, sondern bin weiter in Elternzeit und arbeite verkürzt (vorr. 6 Monate).
Community-Antworten (8)
16.03.2022 um 11:13 Uhr
Elternzeit und Teilzeitarbeit sind kein Verhinderungsgrund. Es kann also für dich kein Ersatzmitglied nachgeladen werden.
Klar kannst du sagen "ich will/werde nicht teilnehmen". Das macht deinem Gremium unter Umständen Probleme.
16.03.2022 um 11:58 Uhr
Wenn der BR ein Verfahren nach Paragraph 23 BetrVG anstrengend, könntest Du gerichtlich aus dem Gremium entfernt werden.
16.03.2022 um 12:46 Uhr
"Ist das möglich?"
Nein.
Während der Elternzeit kannst Du immerhin erklären, dass Du verhindert bist, da reicht die Elternzeit als Grund aus. Dann darf und muss ein Ersatzmitglied geladen werden. Während der Teilzeitbeschäftigung sieht das anders aus. Hier musst Du jedes Mal eingeladen werden und jedes Mal einen Verhinderungsgrund nennen. Die Teilzeitbeschäftigung an sich ist jedoch kein solcher Grund. (Sonst wäre es ja völlig unsinnig, sich als Teilzeitbeschäftigter zur Wahl zu stellen)
Wie lange soll die Teilzeit denn gehen? Stehen vielleicht schon die nächsten Wahlen an, wenn Du wieder in Vollzeit gehst? Der Fairness halber würde ich an Deiner Stelle das Amt niederlegen, damit ein Nachrücker Deinen Platz einnehmen kann.
16.03.2022 um 12:59 Uhr
Die Wahlen stehen jetzt im Mai an. Bisher wollte ich nicht wieder antreten, der Fairness halber. Leider sind wir nur ein kleiner BR (3) und nach heutigem Stand würden sich ohne mich nur 3 Kandidaten zur Wahl stellen. Durch das Minderheitengeschlecht würde ich als Frau mit nur 1 Stimme direkt gewählt werden, falls ich erneut kandidiere. Mit meiner Kandidatur würde ich also den fortbestand des BR sichern, falls einer der anderen Mitglieder in der neuen Amtszeit aussteigt
Die Teilzeit würde 6 Monate gehen. Es ist halt keine „normale“ Teilzeit, sondern ich bin weiter in Elternzeit, gehe aber Teilzeit arbeiten. Ich dachte, dass das dann ein anderer Sachverhalt ist.
16.03.2022 um 14:27 Uhr
Wenn du während deiner Elternzeit einer Teilzeitbeschäftigung nachgehst - bis 30 Stunden pro Woche sind ja erlaubt - bist du "nicht verhindert", was Betriebsratstätigkeit angeht.
17.03.2022 um 10:02 Uhr
@IlkaB Du hast vollkommen recht, da habe ich mich missverständlich ausgedrückt. Als verhindert kann man sich erklären, wenn man in der Elternzeit gar nicht arbeitet. (Man muss aber nicht.)
17.03.2022 um 10:09 Uhr
wenn Dir jetzt schon klar ist, das Du deine normale Tätigkeit als wichtiger ansiehst wie BR-Aufgaben, dann solltest Du gar nicht antreten zur Wahl. Das wäre auch ehrlicher gegenüber deinen Kollegen, die evt. Hoffnung haben Du vertrittst ihre Interessen.
17.03.2022 um 10:45 Uhr
"Nachtrag: Wir sind nur ein kleiner BR (3). Ohne mich würden nur noch 3 Männer antreten, das heißt, dass auch kein Ersatzkandidat existiert. Die Wahlen stehen jetzt im Mai an. Durch das Minderheitengeschlecht wäre ich im Falle der erneuten Kandidatur mit nur 1 Stimme wiedergewählt."
Umso schlimmer! Du würdest also durch die "Quote" einem Mann den Platz wegnehmen und dann keine BR-Arbeit machen wollen. Wenn Du zu den Sitzungen nicht hingehst, wären nur 2 Leute da, mit allen damit verbundenen Nachteilen.
"Und ich gehe ja nicht in normale Teilzeit, sondern bin weiter in Elternzeit und arbeite verkürzt (vorr. 6 Monate)."
Nicht böse gemeint ... aber das ist ja "egal".
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