Tendenzbetrieb?!?
Hallo. Ich habe eine Anfrage bezüglich Tendenzbetrieb. Kann man einen Wirtschaftsausschuss gründen, obgleich Teile pädagogisch sind allerdings auch Teile wirtschaftlicher Natur sind. Wir, das wäre Lebenshilfe. Wir unterhalten Kindergärten, Wohneinrichtungen und drei Werkstätten (und noch einige andere Bereuiche mehr) Das die pädagogischen Bereiche tendenziös sind, verstehe ich. Was ist aber mit den Werkstätten? Sie arbeiten nicht karutativ, sondern erwirtschaften Gewinne, die zum Teil wieder in den Betrieb einfliessen - aber was genau mit den geldern gemacht wird, können wir nicht nachvollziehen, weil wir ja keine Einsichtsmöglichkeit haben. Wäre es möglich, für den Werkstattbereich einen Wirtschaftsausschuss einzurichten?
Community-Antworten (3)
12.06.2006 um 15:45 Uhr
Hallo Angelique, Behindertenwerkstätten arbeiten genau wie auch die Kindergärten und Wohnheime unter dem Begriff der Gemeinnützigkeit. D.h. wie Du schon richtig dargelegt hast, das Geld fließt ins Unternehmen zurück und es dürfen keine Gewinne auf private Konten der Geschäftsleitung fließen. Es ist sehr schwierig den Bezug auf die Tendenz zu widerlegen. In Sachen Wirtschaftsausschuss haben wir es auch versucht (AWO), sind aber nicht durchgekommen. Das gesamte Thema der Tendenz ist sehr strittig und läßt sich am Ende nur über das Gericht klären. Da dürfte es mit Sicherheit schon einige Urteile geben, auch wenn ich Dir hier und jetzt auf die Schnelle keins aufzählen kann. Versuche es doch einfach mal in der Suchmaschine mit Tendenz.
Gruß FH
12.06.2006 um 16:13 Uhr
Im Falle der Lebenshilfe XX e.V. gibt es ein solches Urteil auch bereits. Allerdings würde ich als einzelner BR immer behaupten kein Tendenzbetrieb zu sein - das erleichtert die Arbeit, resp. Gründung des WA!
12.06.2006 um 18:16 Uhr
alle Jahre wieder ( meistens sind es 4) kommt das Thema Tendenzbetrieb auf den Tisch ( meist nach den BR Wahlen). Das erlebe ich nun schon seit 16 Jahren! Die einen meinen Behindertenwerkstätten sind Tendenzbetriebe, andere wieder nicht. Man muss sich aber mal die Frage stellen, was hat der Arbeitgeber von dieser Geschichte? Das Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats ist doch nur eingeschränkt, wenn in einem Tendenzbetrieb eine Tendenzmaßnahme einen Tendenzträger betrifft. Was ein Tendenzbetrieb ist sagt in groben Zügen das Gesetz. Ob es sich bei der geplanten Maßnahme um eine Tendenzmaßnahme handelt muss der jeweilige Einzelfall zeigen, genauso, ob jemand Tendenzträger ist oder nicht. Das kann in einer WfbM für jeden Gruppenleiter anders sein und wäre somit im Ernstfall vom Arbeitsgericht für jeden Einzelfall zu überprüfen. Informieren über Maßnahmen muss der Arbeitgeber sowieso, das ist aber in der Regel das, was die nicht wollen! Fazit: Lasst Euch nicht verrückt machen. Das Thema Tendenzbetrieb ist glaub ich nur erfunden worden um Betriebsräte zu beschäftigen und von ihren eigentlichen Aufgaben abzulenken! Haltet`s wie Kölner und lasst Euch die Butter nicht vom Brot stehlen, ggf. Rechtsanwalt beauftragen, wenn der Arbeitgeber aufmuckt!
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