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Dieser Beitrag ist vor 20 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

BR-Wahl - Sonderregelungen für sog. Tendenzbetriebe?

H
Himbeerraupe
Nov 2016 bearbeitet

Wir - eine wohl als Tendenzbetrieb bezeichnete Privatschule (GmbH) - wählen Ende Mai unseren Betriebsrat. Gibt es für solche Tendenzbetriebe extra Regelungen oder gilt das Betriebsverfassungsgesetz uneingeschränkt? Was bedeutet es denn, ein tendenzbetrieb zu sein und sind wir denn einer?

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Community-Antworten (1)

K
Kölner

12.05.2006 um 15:19 Uhr

Der Tendenzcharakter sollte von jedem potentiellen Kandidaten/BR bestritten werden bis zu einem gerichtlichen Entscheid. Der Nachteil eines § 118 BetrVG-Betriebs ist mit zwei, drei Sätzen nicht zu benennen.

Nur so viel: Die BR-Wahl ist als ganz normale Wahl durchzuführen.

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