BR-Wahl - Sonderregelungen für sog. Tendenzbetriebe?
Wir - eine wohl als Tendenzbetrieb bezeichnete Privatschule (GmbH) - wählen Ende Mai unseren Betriebsrat. Gibt es für solche Tendenzbetriebe extra Regelungen oder gilt das Betriebsverfassungsgesetz uneingeschränkt? Was bedeutet es denn, ein tendenzbetrieb zu sein und sind wir denn einer?
Community-Antworten (1)
12.05.2006 um 15:19 Uhr
Der Tendenzcharakter sollte von jedem potentiellen Kandidaten/BR bestritten werden bis zu einem gerichtlichen Entscheid. Der Nachteil eines § 118 BetrVG-Betriebs ist mit zwei, drei Sätzen nicht zu benennen.
Nur so viel: Die BR-Wahl ist als ganz normale Wahl durchzuführen.
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