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Tendenzbetrieb - e.V. in der Berufsausbildung als überbetrieblicher Ausbilder tätig - ja oder nein?

T
trebor
Jan 2018 bearbeitet

Hallo, wir, ein e.V., in der Berufsausbildung als Überbetrieblicher Ausbilder tätig, bilden nach §241 SGB III und nach § 48 BBiG aus. Sind wir nun Tendenzbetrieb oder nicht? Danke trebor

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Community-Antworten (4)

H
harald

12.10.2006 um 12:08 Uhr

meiner meinung nach sind kirchen und gewerkschaften usw tendenzbetriebe

C
Chrisch

12.10.2006 um 12:32 Uhr

Die Beurteilung ob oder ob nicht ist aufgrund deiner Angaben für mich nicht mit aller Sicherheit zu beantworten. Ich kann euch den Tipp geben, wenn ihr mehr als 100 Angestellte habt solltet ihr einen Wirtschaftsausschuss gründen. Erhebt euer AG keinen Einspruch seit ihr keiner, legt er Einspruch ein muss ein Arbeitsgericht die Tendenzfrage klären.

M
Mona-Lisa

12.10.2006 um 12:34 Uhr

@tebor, ihr seid solange kein Tendenzbetrieb, bis euer AG das Gegenteil bewiesen hat.

K
Kölner

12.10.2006 um 12:39 Uhr

@harald Wie sieht es mit § 118 BetrVG aus?

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