Erstellt am 07.04.2011 um 14:17 Uhr von KBlitz
Wenn ihr ein Tendenzbetrieb seit, dann sind auch eure Mitbestimmungsrechte eingeschränkt und bezieht sich dann nicht nur auf den Wirtschaftsausschuss.
Wenn es bei Euch zu einer personellen Einzelmaßnahme kommt, die der Arbeitgeber mit der Begründung durchführt das es sich um einen Tendenzträger handelt (diese sind in Tendenzbetrieben vorhanden) und Euch nicht einbezieht, könnt ihr dieses gerichtlich klären lassen.
Gerne nutzt der Arbeitgeber diesen Begriff um sich nicht in die Karten schauen zu lassen, so auch in eurem Fall. Also ich würde mich an eurer Stelle einmal mit einem Anwalt unterhalten und die Sache rechtlich einschätzen lassen.
Hier in diesem Forum ist es recht schwer eine genaue Beurteilung vorzunehmen, daher mein Tipp mit einem Rechtsanwalt die Sache zu besprechen und seine Meinung dazu hören.
Erstellt am 07.04.2011 um 14:29 Uhr von lulululu
klingt genau wie bei uns. Seit Jahren ist dieses bei uns Thema.
Wir waren schon mehrmals beim Anwalt und derzeitig ist die Gewerkschaft eingeschaltet, um zu prüfen, ob es ein passendes Haus gibt, welches mal die Frage nach Tendenz im caritativen Bereich vor gericht prüfen lässt.
Denn hier gibt es wohl die größten Probleme, da es ein Urteil von ( ich glaube ) 85 gibt, in dem das Wort Caritativ anders ausgelegt wurde, als man es sehen sollte.
Das was Du geschrieben hast, gab es bei uns genau so!
Was seid ihr für ein Betrieb?!
Erstellt am 07.04.2011 um 14:36 Uhr von Kölner
Das liest sich so als wenn man das klaglos hinzunehmen hat. Dem ist nicht so! Feststellungsklage führen oder einfach mal einen WA gründen.
Erstellt am 07.04.2011 um 14:53 Uhr von KBlitz
Natürlich kann man eine Feststellungsklage führen, stellt sich nur die Frage ob man nicht vorher einmal die Situation vernünftig rechtlich einschätzen lässt.
Würde es nämlich von Seiten des BR einfach so zu einer Feststellungsklage kommen, ohne vorher die Aussichten auf Erfolg das es kein Tendenzbetrieb ist zu prüfen und das Ergebnis der Feststellungsklage dann auf Tendenzbetrieb lautet, dann wird der Arbeitgeber alle Möglichkeiten nutzen um den Betriebsrat soweit es geht einzuschränken.
Hier halte ich es für besser etwas vorsichtig zu sein und nicht selber die Feststellungsklage anzuregen. Wenn der Arbeitgeber diese führt, da er dann keinen Wirtschaftsausschuss duldet dann müsst ihr Euch dem Urteil beugen.
Wir haben in unserem Unternehmen auch keinen Wirtschaftsausschuss da wir von der Geschäftsleitung als Tendenzbetrieb gewertet werden. Jedoch haben wir dies nur im Hinblick auf das Thema Wirtschaftsausschuss zu spüren bekommen. Bei allen anderen Dingen sind wir eingebunden. Nämlich ein entsprechendes gerichtliches Verfahren dauert und kostet auch richtig Geld, daher kommt es bei uns nicht dazu eine Feststellungsklage zu führen. Diese würden wir nur durchführen wollen, wenn eine personelle Einzelmaßnahme ohne Zustimmung von uns durchgeführt werden soll.
Bezüglich des Wirtschaftsausschusses verfahren wir so, dass wir uns die notwendigen Daten aus den elektronischen Bundesanzeiger ziehen. In diesem findet man alle Jahresabschlüsse komplett hinterlegt sind.
Zudem nutzen wir die Monatsgespräche in denen wir auf das wirtschaftliche eingehen und auch entsprechende umfangreiche Informationen erhalten um die Lage einschätzen zu können.
Also dies sind nur Tipps, wie man es am Ende macht bleibt natürlich jedem selbst überlassen.