BR gegründet nach BetrVG, nach 4 Jahren meint der AG wir sind ein Tendenzbetrieb
Hallo,
in unserem Verein (Landshuter Netzwerk e.V.) der als Trägerverein für soziale Arbeit dient (Betreutes Wohnen bei pchychisch Erkrankten, Suchtberatung, Migrationsberatung, Tagesstätte, Zuverdienstarbeit) haben wir vor 5 Jahren einen BR nach dem BetrVG gegründet. Dies wurde vom AG anerkannt. Nach jüngsten finanziellen Umstrukturierungen, ist unser AG nun auf die Idee gekommen, dass wir nun ein Tendenzbetrieb sind. Dem BR wurde Mitspracherechte bei Einstellungen und in finanziellen Bereichen entzogen.
Meine Fragen Sind wir ein Tendenzbetrieb? Zutreffen würde unter Umständen nur Karitative Tätigkeiten da wir Konfessionlos sind (Leitfaden) und als Gemeinnützig gelten Gibt es nach 5 Jahren Anerkennung des BertVG vom AG so etwas wie Gewohnheitsrecht?
Über eine Antwort würden wir uns sehr freuen
MfG UFLI
Community-Antworten (4)
31.01.2019 um 16:31 Uhr
"Gibt es nach 5 Jahren Anerkennung des BertVG vom AG so etwas wie Gewohnheitsrecht?"
Nein !
"Sind wir ein Tendenzbetrieb?"
Ihr solltet vielleicht beschließen, die Aussagen des AG durch einen Anwalt prüfen zu lassen. Dann wisst Ihr es genau. Macht mehr Sinn mMn als das mit irgendwelchen Informationen in einem Forum zu erfragen.
31.01.2019 um 16:38 Uhr
Na wenn Ihr Zweifel habt ob ihr ein Tendenzbetrieb seid könnt ihr dies ja auch überprüfen lassen. Aus Deiner Schilderung raus würde ich sagen ein klarer Tendenzbetrieb. Natürlich gründen Tendenzbetriebe ganz normal Betriebsräte. Es sind lediglich ein paar Sachen die zu beachten sind z.B. bei Einstellungen von Tendenzträgern oder wirtschaftliche Angelegenheiten. Hier kann sich der Betriebsrat auch schulen lassen. Gruß von einem Betriebsrat in einem Tendenzbetrieb :-)
31.01.2019 um 16:44 Uhr
Habt Ihr Euch schoneinmal mit dem § 118 BetrVG befasst?
31.01.2019 um 20:15 Uhr
Der AG möge erst mal seine Behauptung im Inhalt erfüllen. Fragt ihn, wie er seine Meinung begründet - und dann Anwalt einschalten und ggf. gerichtlich prüfen lassen.
Verwandte Themen
Aberkennung der Gemeinnützigkeit / mögliche resultierende fiskalische Konsequenzen?
Liebe Leute – ich möchte Infos zum obigen Thema erbitten … Zur Firma: gGmbH im Gesundheitswesen (< 200 MA), einziger Gesellschafter ist ein Verein. Zur Frage: Das BetrVG schreibt im § 106 vor, d
Tendenzbetrieb ???
Hallo Ihr Betriebs Rater und Raterinnen und Fachleute, ich habe wieder mal eine Frage. Bei unserer letzten Betriebsratssitzung mit unserem Geschäftsführer wurde uns mitgeteilt, dass es in unserem Un
BR-Gründung in Tendenzbetrieb?
Kann in einer privaten Stiftung (gGmbH private Akademie für Berufsfortbildung) ein Betriebsrat gegründet werden. Der Arbeitgeber lehnt dies ab, begründet mit Tendenzbetrieb. Welche Rechtsgrundlage gib
Betriebsratg
wie ich schon mal schrieb, sind wir neu gewählter Betriebsrat von 4 Kitas. Unser AG war zu einer Weiterbildung und teilte nun mit, dass wir Tendenzbetrieb sind und § 106 -110 der BetrVg entfallen. Me
Tarif im Tendenzbetrieb ab Juni ?!
Liebe Kollegen und Kolleginnen, ich bin, zusammen mit anderen, neu gewählter Betriebsrat unserer gGmbH im sozialen Bereichen. Im Amt sind wir alle seit ungefähr einem Monat. Keiner von uns war bis