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BR gegründet nach BetrVG, nach 4 Jahren meint der AG wir sind ein Tendenzbetrieb

U
UFLI
Feb 2019 bearbeitet

Hallo,

in unserem Verein (Landshuter Netzwerk e.V.) der als Trägerverein für soziale Arbeit dient (Betreutes Wohnen bei pchychisch Erkrankten, Suchtberatung, Migrationsberatung, Tagesstätte, Zuverdienstarbeit) haben wir vor 5 Jahren einen BR nach dem BetrVG gegründet. Dies wurde vom AG anerkannt. Nach jüngsten finanziellen Umstrukturierungen, ist unser AG nun auf die Idee gekommen, dass wir nun ein Tendenzbetrieb sind. Dem BR wurde Mitspracherechte bei Einstellungen und in finanziellen Bereichen entzogen.

Meine Fragen Sind wir ein Tendenzbetrieb? Zutreffen würde unter Umständen nur Karitative Tätigkeiten da wir Konfessionlos sind (Leitfaden) und als Gemeinnützig gelten Gibt es nach 5 Jahren Anerkennung des BertVG vom AG so etwas wie Gewohnheitsrecht?

Über eine Antwort würden wir uns sehr freuen

MfG UFLI

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Community-Antworten (4)

C
celestro

31.01.2019 um 16:31 Uhr

"Gibt es nach 5 Jahren Anerkennung des BertVG vom AG so etwas wie Gewohnheitsrecht?"

Nein !

"Sind wir ein Tendenzbetrieb?"

Ihr solltet vielleicht beschließen, die Aussagen des AG durch einen Anwalt prüfen zu lassen. Dann wisst Ihr es genau. Macht mehr Sinn mMn als das mit irgendwelchen Informationen in einem Forum zu erfragen.

M
Moreno

31.01.2019 um 16:38 Uhr

Na wenn Ihr Zweifel habt ob ihr ein Tendenzbetrieb seid könnt ihr dies ja auch überprüfen lassen. Aus Deiner Schilderung raus würde ich sagen ein klarer Tendenzbetrieb. Natürlich gründen Tendenzbetriebe ganz normal Betriebsräte. Es sind lediglich ein paar Sachen die zu beachten sind z.B. bei Einstellungen von Tendenzträgern oder wirtschaftliche Angelegenheiten. Hier kann sich der Betriebsrat auch schulen lassen. Gruß von einem Betriebsrat in einem Tendenzbetrieb :-)

P
Pjöööng

31.01.2019 um 16:44 Uhr

Habt Ihr Euch schoneinmal mit dem § 118 BetrVG befasst?

K
kratzbürste

31.01.2019 um 20:15 Uhr

Der AG möge erst mal seine Behauptung im Inhalt erfüllen. Fragt ihn, wie er seine Meinung begründet - und dann Anwalt einschalten und ggf. gerichtlich prüfen lassen.

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