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Dieser Beitrag ist vor 20 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Urlaubsanspruch nach Versetzung übertragbar?

S
schlummi
Jan 2018 bearbeitet

Hallo @all, wir sind Schichtbetrieb tätig, auf dem gleichen Objekt aber in verschiedenen Dienststellen. Die Urlaubsplanung stand für dieses Jahr fest und war/ist auch genehmigt. Nun wurde vor meiner Amtszeit ein Kollege von einer dieser genannten Dienststelle zu unserer versetzt, der Vorherige BR hat dies nur zur Kenntnis genommen und uns neuen liegt noch keine schriftliche Begründung vor. Das Problem ist nun sein Jahresurlaub ist auch Genehmigt, allerdings war er da noch auf der anderen Dienstelle. Für den nächsten Monat ist nun natürlich das absolute Kaos ausgebrochen. Steht im nun noch auf unserer Dienststelle sein genehmigter Urlaub zu? Wie würdet Ihr jetzt in dieser Situation vorgehen?

Gruss schlummi

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Community-Antworten (1)

K
Kölner

13.06.2006 um 13:09 Uhr

Das Chaos sollte Problem des AG sein. Nur weil ich versetzt wurde/mich habe versetzen lassen, erlebt mein Anspruch auf und meine Planung des Urlaubs keine Änderung, oder?

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