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Dieser Beitrag ist vor 16 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Arbeitszeit vom Altbau auf Neubau übertragbar?

F
Frank
Nov 2016 bearbeitet

Durch einen Neubau wurden vom Arbeitgeber auch neue Dienstzeiten für eine 3 motatigen Probephase eingereicht. Ab Juli habe ich im Dienstplan gesehen, dass der AG eine neue Dienstzeit aus dem Altbau einführen will. Beim Tel. mit den AG führt dieser aus, diese Dienstzeit wäre schon für den Altbau genehmigt und er könnte diese jederzeit im Neubau einführen. Das diese Arbeitszeit im Altbau genehmigt ist stimmt. Die Auffassung des BR ist, das diese Arbeitszeit für den Neubau nicht genehmigt ist und deshalb ein Verstoß nach § 87.2 ist. Ist die Arbeitszeit vom Altbau auf den Neubau übertragbar ? Dande für die Hilfe, Frank

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Community-Antworten (3)

K
Kriegsrat

18.06.2009 um 18:17 Uhr

Hä ?

haben bei euch gebäude arbeitszeiten ?

L
Lotte

18.06.2009 um 18:58 Uhr

kriegsrat, ...bei Euch nicht? Wir haben gerade Ärger mit einem jungen Gebäude, weil es sich nach dem AGG gegenüber den alten Gebäuden benachteiligt fühlt...;-)))

Frank, wenn Ihr eine stichhaltige Begründung habt, die auch vor Gericht Bestand hätte, wenn Ihr Euer MBR einklagen würdet, dann ist die AZ vielleicht nicht übertragbar.

K
Kriegsrat

18.06.2009 um 19:09 Uhr

@ lotte

wenn ich nicht wüßte, daß ihr am strand in einem zelt arbeitet, würde ich dir fast glauben ;-))

@ frank

die frage ist, wie damals angehört wurde und was der BR hierzu beschlossen hat wurde grundsätzlich genehmigt, die dienstzeit im betrieb einzuführen oder gab es da einschränkungen ? eine differenzierung zwischen einzelnen gebäuden halte ich ohne handfeste gründe nicht für gerechtfertigt

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