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Dieser Beitrag ist vor 17 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Teil Freistellung - Ist die Freistellung auf eines der Mitglieder der Liste übertragbar?

S
skn123
Jan 2018 bearbeitet

Thema: Teilfreistellung 55 STD!

Teilfreigestellte ANG in Mutterschutz! ISt die Freistellung auf eines der Mitglieder der Liste Übertragbar.

6.86103

Community-Antworten (3)

N
nicoline

10.10.2008 um 23:49 Uhr

Ersatzfreistellungen Ist ein freigestelltes Betriebsratsmitglied zeitweise verhindert, kann ein anderes Betriebsratsmitglied, soweit dies erforderlich ist, freigestellt werden. Die Wahl der ersatzweise freizustellenden Betriebsratsmitglieder erfolgt nach denselben Grundsätzen wie für die Wahl der Ersatzmitglieder des Betriebsausschusses. Die Wahl von Ersatzmitgliedern hat den Vorzug, dass die Vertretung nicht nur aufgrund eines konkreten Anlasses, wie dies nach § 37 Abs. 2 BetrVG vorge-sehen ist, Betriebsratsarbeit ausüben kann. Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts ist die Ersatzfreistellung nicht ohne Wei-teres möglich. Der Betriebsrat muss die Erforderlichkeit der Ersatzfreistellung gffs. näher darlegen können. Umstritten ist, inwieweit der Betriebsrat berechtigt ist, über die Ersatzfreistellung einen „Vorratsbeschluss" - z. B. gleich im Zuge der sonstigen Wahl der freizustellenden Betriebsratsmitglieder - herbeizuführen. Für die vorsorgliche Wahl von ersatzweise freizustellenden Betriebsratsmitgliedern spricht, dass sie am ehesten reibungslose Abläufe in der Betriebsratsarbeit garantiert. Erneute Wahlen können leicht für Unruhe im Gremium sorgen. Auch der Arbeitgeber kann am Besten planen, wenn er von vornherein weiß, worauf er sich bei Ausfall eines freigestellten Betriebsratsmitglieds einstellen muss. Außerdem wird im Verhinderungsfall die Zahl der Mindestfreistellungen unterschritten, so dass der Betriebsrat auch einen Rechtsanspruch auf die Ausfüllung der Mindeststaffel hat.

Quelle: http://www2.igmetall.de/homepages/recklinghausen/file_uploads/7270.pdf

P
Peanuts

11.10.2008 um 13:52 Uhr

"Teilfreistellung 55 STD! "

55 Stunden? Damit wäre die höchstzulässige wöchentliche Arbeitszeit bei weitem überschritten. Oder wie sind die 55 Stunden zu verstehen?

"Teilfreigestellte ANG in Mutterschutz!"

Und? Vielleicht keht die Kollegin nach ihrem Mutterschutz zurück und/oder arbeitet in Elternzeit in Teilzeit weiter. Dann können die paar Wochen Mutterschutz durch andere BRM problemlos über den § 37 Abs. 2 BetrVG überbrückt werden.

"ISt die Freistellung auf eines der Mitglieder der Liste Übertragbar."

Nach welchem Wahlverfahren wurden denn die freizustellenden BRM gewählt? Nur bei Listenwahl kann die entsprechende Liste einen Anspruch geltend machen.

B
blueman0007

13.10.2008 um 22:57 Uhr

Ich möchte den Sachverhalt nochmals etwas erläutern.

Es handelt sich bei der Frage von skn123 um ein Betriebsratsmitglied welches eine 55,0 Stunden Freistellung pro Monat hat.

Die Freistellungen wurden damals als Listenwahl durchgeführt, da es uns ansonsten unmöglich gewesen wäre überhaupt Freistellungen zu bekommen (Wahlanfechtung etc.).

Das Betriebsratsmitglied mit der 55,0 Stunden Freistellung im Monat befindet sich seit kurzem im Mutterschutz und wird danach für 1 Jahr in die Elternzeit gehen.

Jetzt soll die 55,0 Stunden Freistellung anderweitig vergeben werden.

Die Frage die sich daraus ergibt lautet: Kann die Freistellung auf alle interesierten Betriebsratsmitglieder übertragen werden, oder muss/kann die Teilfreistellung an die Betriebsratsmitglieder fallen von der das Betriebsratsmitglied stammt welches in die Elternzeit geht.

Würde mich sehr über eine Antwort freuen.

Mit freundlichen Grüßen

blueman0007

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