Erstellt am 12.07.2018 um 18:36 Uhr von samira
Ihr sollt die Interessen der Arbeitnehmer vertreten - und da wäre die Frage, ob den Arbeitnehmern das überhaupt zuzumuten ist (Stichwort Familie und Beruf). Ich würde so leicht keiner Urlaubssperre zustimmen - jedenfalls nicht so kurzfristig mitten im Jahr und wenn, dann nicht zum "0-Tarif".
Die Betroffenheit der BR-Kollegen spielt da eher keine Rolle.
Erstellt am 12.07.2018 um 20:42 Uhr von alterMann
Katzenpfote, Du willst vermutlich wissen, ob die betroffenen BRM bei der Entscheidung mit abstimmen dürfen?
Ein möglicher Interessenkonflikt verhindert das BRM nur dann an der Teilnahme bei dem TOP, wenn es persönlich von einer (Einzel-)Maßnahme betroffen ist, also z.B. bei der eigenen Umgruppierung, Versetzung oder Kündigung. Unerheblich ist, ob das BRM bei geplanten Maßnahmen zu einer betroffenen Gruppe von Kollegen gehört.
So jedenfalls ist dieallgemein übliche Regel bei der Ausübung politischer Mandate. Im BetrVG selbst findet sich dazu kein ausdrücklicher Hinweis, wohl aber in den Kommentaren (die ich gerade leider nicht zur Hand habe.)
Sie dürfen also über die Angelegenheit im Gremium mit diskutieren und auch mit abstimmen: