Urlaubssperre und Mehrarbeit
Hallo, ich bin erst seit kurzem Mitglied im Betriebsrat und habe folgende Frage :
Aufgrund Betriebsbedingter Umstände ist es notwendig bzw. Von der Gl angedacht im bestimmten Abteilungen eine Urlaubssperre ( in Kraft getreten ) zu verhängen und je nach Bedarf auch Samstags zu arbeiten. Diese Punkte sind nun auf der Tagesordnung. Einige Betriebsratsmitglieder würde dies persönlich betreffen. Handelt es sich hier um einen interessenkonflikt?
Community-Antworten (2)
12.07.2018 um 20:36 Uhr
Ihr sollt die Interessen der Arbeitnehmer vertreten - und da wäre die Frage, ob den Arbeitnehmern das überhaupt zuzumuten ist (Stichwort Familie und Beruf). Ich würde so leicht keiner Urlaubssperre zustimmen - jedenfalls nicht so kurzfristig mitten im Jahr und wenn, dann nicht zum "0-Tarif".
Die Betroffenheit der BR-Kollegen spielt da eher keine Rolle.
12.07.2018 um 22:42 Uhr
Katzenpfote, Du willst vermutlich wissen, ob die betroffenen BRM bei der Entscheidung mit abstimmen dürfen? Ein möglicher Interessenkonflikt verhindert das BRM nur dann an der Teilnahme bei dem TOP, wenn es persönlich von einer (Einzel-)Maßnahme betroffen ist, also z.B. bei der eigenen Umgruppierung, Versetzung oder Kündigung. Unerheblich ist, ob das BRM bei geplanten Maßnahmen zu einer betroffenen Gruppe von Kollegen gehört. So jedenfalls ist dieallgemein übliche Regel bei der Ausübung politischer Mandate. Im BetrVG selbst findet sich dazu kein ausdrücklicher Hinweis, wohl aber in den Kommentaren (die ich gerade leider nicht zur Hand habe.) Sie dürfen also über die Angelegenheit im Gremium mit diskutieren und auch mit abstimmen:
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