Der Gesetzgeber schreibt vor innerhalb von 6 Monaten darf die durchschnittliche Arbeitszeit 8 Stunden nicht überschreiten.
Es wurden nun 3 Monate lang täglich 10 Stunden geleistet und die Überstunden, ohne Nachfrage bei den Mitarbeitern, ausgezahlt. Nun gilt es doch die nächsten 3 Monate überstunden abzufeiern was ja nicht möglich ist wenn diese zum Teil bereits ausgezahlt worden sind oder sieht das Gesezt hier trotzdem den Freizeitausgleich vor???
Kann jeder einzelne Mitarbeiter selbst entscheiden ob er die Mehrarbeit ausgezahlt haben möchte oder lieber Freizeitausgleich haben möchte?