Erstellt am 08.06.2006 um 21:04 Uhr von häggi
Welches Gesetz meinst du?Bist du im BR?Habt ihr einen TV oder eine Bv?
Erstellt am 08.06.2006 um 21:40 Uhr von sh_9260
zu beachten ist das im ArbZG § 3 von "Durchschnitt acht Stunden werktäglich" die Rede ist, d.H. Montag bis Samstag also 48 Stunden nicht 40 Stunden/Woche !!
Erstellt am 09.06.2006 um 07:53 Uhr von Slampi
Danke für die schnelle Reaktion.
Wir sind im BR und sind an dem Bankentarifvertrag gebunden.
Wir meinen den § 3 Arbeitszeitgesetz der Arbeitnehmer.
Kann grundsätzlich der Mitarbeiter entscheiden ob er Freizeit- oder Geldausgleich haben möchte?
Erstellt am 09.06.2006 um 09:18 Uhr von Angi1
Hallo Slampi,
dies könnt Ihr mit dem Arbeitgeber in einer BV vereinbaren.
Ihr solltet vorher abklären, was Eure MA bevorzugen.
Wir haben z.B. viele Frauen, die Ihre Stunden lieber im Freizeitkonto haben um dann zusätzliche freie Tage (genau wie Urlaub) beantragen zu können.
In der BV können beide Variationen berücksichtigt werden. Auch ob Überstundenzuschläge mit ins Freizeitkonto gehen, oder aber ausbezahlt werden sollen.
MfG
Angi1
Erstellt am 09.06.2006 um 10:11 Uhr von Ramses II
Angi1,
da stimmt doch nicht!
Sofern tatsächlich die gesetzlich zulässige Durchschnittsarbeitszeit von 48 Stunden pro Woche überschritten wurde (und das ist bei einer 5 Tage Woche gar nicht so einfach), ist zwingend der ZEIT-ausgleich herbeizuführen
Erstellt am 09.06.2006 um 10:36 Uhr von Slampi
Hallo Ramses II,
viele dank. Das hilft uns sehr weiter.
Wie sieht es aus, wenn eine Auszahlung erfolgt bzw. bereits zum Teil erfolgt ist. Müssen dann die nächste drei Monate weiterhin 48 Stunden pro Woche geleistet werden? Oder ist dies unabhängig davon ?
Da ja bereits 3 Monate ca. 10 Stunden am Tag geleistet wurden, müssten ja eigentlich die nächsten drei Monate ca. 6 Stunden gearbeitet werden, oder ?
Erstellt am 09.06.2006 um 10:41 Uhr von Angi1
@ Ramses II
wo steht das ?
Angi1
Erstellt am 09.06.2006 um 11:03 Uhr von Ramses II
Angi1,
immer wieder gerne gelesen: Arbeitszeitgesetz, hier speziell § 3.
Slampi,
wenn der AG hier Zahlungen geleistet hat ist das erst einmal sein Problem.
Wieviel Stunden pro Woche geleistet werden müssen ergibt sich aus dem Arbeits- bzw. Tarifvertrag. Bei der Anordnung von Überstunden ist das mBR des BR zu beachten.
Beachte bitte dass das Arbeitszeitgesetz von Werktagen spricht. Falls Ihr eine 5 Tage Woche habt und an diesen 5 Tagen jeweils 10 Stunden gearbeitet habt, dann erfolgt am Samstag ja bereits ein Ausgleich von 8 Stunden so dass nur noch zwei Stunden auszugleichen sind.
Erstellt am 09.06.2006 um 11:10 Uhr von Angi1
@ Ramses II
ArbZG § 3
" Die werktägliche AZ der AN darf acht Stunden nicht überschreiten. Sie kann auf bis zu zehn Stunden nur verlängert werden, wenn innerhalb von sechs Kalendermonaten oder innerhalb von 24 Wochen im Durchschnitt acht Stunden werktäglich nicht überschritten werden."
Wo steht da etwas dass Mehrarbeit nur in Zeit ausgeglichen werden kann??
MfG
Angi1
Erstellt am 09.06.2006 um 11:15 Uhr von Ramses II
Angi1,
Du hast es doch selber zitiert!
""... wenn innerhalb von sechs Kalendermonaten oder innerhalb von 24 Wochen im Durchschnitt acht Stunden werktäglich nicht überschritten werden."
Wie willst Du das erreichen wenn Du in Geld ausgleichst?
Erstellt am 09.06.2006 um 11:40 Uhr von Angi1
@Ramses
Mein Vorschlag mit dem Flexiblen Arbeitszeitkonto bezieht sich doch nur auf die vom Gesetz erlaubten Überstunden.
MfG
Angi1
Erstellt am 09.06.2006 um 11:43 Uhr von Ramses II
Angi1,
lies doch bitt den ganzen Thread noch einmal von vorne bis hinten!
Erstellt am 09.06.2006 um 11:47 Uhr von Slampi
Hallo ihr zwei,
ich habe noch eine Frage. Kann unser Arbeitgeber die nächste drei Monate noch Überstunden anornden ?
Oder können wir zu unserer normal Arbeitzeit übergehen, dass heißt 39 Stunden Woche.
Die Überstunden wurden nämlich schon ausgezahlt, somit können wir diese nicht abfeiern.
Erstellt am 09.06.2006 um 12:28 Uhr von Ramses II
Slampi,
das kann hier niemand wissen, da hier neimandem die exakten Arbeitszeiten der letzten Monate bekannt sind.
Ebenso ist Eure arbeits- und tarifvertragliche Situation hier völlig unbekannt.
Erstellt am 09.06.2006 um 13:47 Uhr von sh_9260
Ich versuche es auch noch einmal,
Ihr habt 3 Monate Überstunden geleistet a 50 Stunden / woche.
also 2 Stunden mehr als es das Gesetz erlaubt (48 Stunden durchschnittlich).
wenn Ihr in den nächsten 3 Monaten nur jeweils 46 Stunden / Woche arbeitet, ist dem Gesetz genüge getan den dann seit ihr im 6 Monatsdurchschitt bei 48 Stunden / Woche.
Und das alles hat nichts mit der 40 STundenwoche oder der Bezahlung zu tun.