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Einhaltung von Fristen?

F
Flo_Rain
Jan 2018 bearbeitet

Wenn eine 2-wöchige Frist einzuhalten ist: zählt ein Betriebsurlaub zu dieser Frist?

3.091010

Community-Antworten (10)

F
Fayence

08.06.2006 um 00:20 Uhr

Hmmm, das Gesetze berücksichtigen zwar Sonntage, Feiertage, Arbeitstage... aber die Berücksichtigung von Urlaubstagen habe ich zumindest noch nicht zur Kenntnis genommen.

Zu der 2-Wochen-Frist fällt mir spontan der §19 Wahlanfechtung ein. Geht es darum?

S
s.f.h.

08.06.2006 um 00:50 Uhr

Ich habe die Tage von einer Kündigung gelesen, die einem AN zugestellt wurde, der sich im Urlaub befand. Als er aus dem Urlaub zurückkam, war die Frist für die Kündigungsschutzklage abgelaufen. Der Richter meinte wohl, dass man sich darum zu kümmern hat, dass die Post während des Urlaubs kontrolliert wird. Fristen behalten demnach hier ihre Gültigkeit.

Wie weit das in diesem Fall zutrifft...

RI
Ramses II

08.06.2006 um 01:33 Uhr

s.f.h.,

darum kann es nicht gehen, da Flo_Rain von einer zweiwöchigen Frist sprach.

F
Fayence

08.06.2006 um 01:40 Uhr

Ramses II, ich gehe eher davon aus, das s.f.h. nur ein Beispiel geben wollte!

"Fristen behalten demnach hier ihre Gültigkeit."

S
s.f.h.

08.06.2006 um 01:46 Uhr

@Ramses II Stimmt!

@Fayence Stimmt!

:~)

RI
Ramses II

08.06.2006 um 01:50 Uhr

Wenn aber hier z.B. um die Frist des § 3 (2) Abs. 7 der WO gehen sollte, dann ist zwar die Frist damit sicherlich nicht ungültig, aber es könnte sein dass der WV hier pflichtwidrig gehandelt hat. Für mich ein typischer Fall wo "unverzüglich" nicht "sofort" heissen muss.

F
Fayence

08.06.2006 um 02:02 Uhr

" Frist des § 3 (2) Abs. 7 der WO " ???

Du wolltest nicht zufällig auf (3.) und/oder (8.) hinweisen?

RI
Ramses II

08.06.2006 um 02:06 Uhr

Tatsächlich Nr. 8.

Das kommt davon wenn man daheim die alten Bücher stehen hat.

F
Flo_Rain

08.06.2006 um 20:22 Uhr

Danke erstmal für die Antworten, wir haben gestern, d.h. 6 Tage nach Bekanntgabe der Wahlergebnisse bei denen die Wahl nicht rechtmäßig verlaufen ist, die Ergebnisse mit einer Unterschriftenliste und einem Schreiben an den Betriebsratsvorsitzenden angezweifelt, angefochten. Jetzt droht der Betriebsrat die JAV auflösen zu wollen. Morgen sind wir noch in der Arbeit und dann ist im gesammten Betrieb Betriebsurlaub und die Anfechtungsfrist läuft am Donnerstag in der Urlaubszeit ab. Genügt die Anfechtung beim Betriebsrat oder was würdet ihr mir raten?

F
Fayence

08.06.2006 um 20:49 Uhr

Für Wahlanfechtungen ist das Arbeitsgericht zuständig!

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