Erstellt am 07.06.2006 um 22:20 Uhr von Fayence
Hmmm,
das Gesetze berücksichtigen zwar Sonntage, Feiertage, Arbeitstage... aber die Berücksichtigung von Urlaubstagen habe ich zumindest noch nicht zur Kenntnis genommen.
Zu der 2-Wochen-Frist fällt mir spontan der §19 Wahlanfechtung ein. Geht es darum?
Erstellt am 07.06.2006 um 22:50 Uhr von s.f.h.
Ich habe die Tage von einer Kündigung gelesen, die einem AN zugestellt wurde, der sich im Urlaub befand. Als er aus dem Urlaub zurückkam, war die Frist für die Kündigungsschutzklage abgelaufen.
Der Richter meinte wohl, dass man sich darum zu kümmern hat, dass die Post während des Urlaubs kontrolliert wird. Fristen behalten demnach hier ihre Gültigkeit.
Wie weit das in diesem Fall zutrifft...
Erstellt am 07.06.2006 um 23:33 Uhr von Ramses II
s.f.h.,
darum kann es nicht gehen, da Flo_Rain von einer zweiwöchigen Frist sprach.
Erstellt am 07.06.2006 um 23:40 Uhr von Fayence
Ramses II,
ich gehe eher davon aus, das s.f.h. nur ein Beispiel geben wollte!
"Fristen behalten demnach hier ihre Gültigkeit."
Erstellt am 07.06.2006 um 23:46 Uhr von s.f.h.
@Ramses II
Stimmt!
@Fayence
Stimmt!
:~)
Erstellt am 07.06.2006 um 23:50 Uhr von Ramses II
Wenn aber hier z.B. um die Frist des § 3 (2) Abs. 7 der WO gehen sollte, dann ist zwar die Frist damit sicherlich nicht ungültig, aber es könnte sein dass der WV hier pflichtwidrig gehandelt hat. Für mich ein typischer Fall wo "unverzüglich" nicht "sofort" heissen muss.
Erstellt am 08.06.2006 um 00:02 Uhr von Fayence
" Frist des § 3 (2) Abs. 7 der WO " ???
Du wolltest nicht zufällig auf (3.) und/oder (8.) hinweisen?
Erstellt am 08.06.2006 um 00:06 Uhr von Ramses II
Tatsächlich Nr. 8.
Das kommt davon wenn man daheim die alten Bücher stehen hat.
Erstellt am 08.06.2006 um 18:22 Uhr von Flo_Rain
Danke erstmal für die Antworten,
wir haben gestern, d.h. 6 Tage nach Bekanntgabe der Wahlergebnisse bei denen die Wahl nicht rechtmäßig verlaufen ist, die Ergebnisse mit einer Unterschriftenliste und einem Schreiben an den Betriebsratsvorsitzenden angezweifelt, angefochten.
Jetzt droht der Betriebsrat die JAV auflösen zu wollen.
Morgen sind wir noch in der Arbeit und dann ist im gesammten Betrieb Betriebsurlaub und die Anfechtungsfrist läuft am Donnerstag in der Urlaubszeit ab.
Genügt die Anfechtung beim Betriebsrat oder was würdet ihr mir raten?
Erstellt am 08.06.2006 um 18:49 Uhr von Fayence
Für Wahlanfechtungen ist das Arbeitsgericht zuständig!