Einhaltung von Fristen?
Wenn eine 2-wöchige Frist einzuhalten ist: zählt ein Betriebsurlaub zu dieser Frist?
Community-Antworten (10)
08.06.2006 um 00:20 Uhr
Hmmm, das Gesetze berücksichtigen zwar Sonntage, Feiertage, Arbeitstage... aber die Berücksichtigung von Urlaubstagen habe ich zumindest noch nicht zur Kenntnis genommen.
Zu der 2-Wochen-Frist fällt mir spontan der §19 Wahlanfechtung ein. Geht es darum?
08.06.2006 um 00:50 Uhr
Ich habe die Tage von einer Kündigung gelesen, die einem AN zugestellt wurde, der sich im Urlaub befand. Als er aus dem Urlaub zurückkam, war die Frist für die Kündigungsschutzklage abgelaufen. Der Richter meinte wohl, dass man sich darum zu kümmern hat, dass die Post während des Urlaubs kontrolliert wird. Fristen behalten demnach hier ihre Gültigkeit.
Wie weit das in diesem Fall zutrifft...
08.06.2006 um 01:33 Uhr
s.f.h.,
darum kann es nicht gehen, da Flo_Rain von einer zweiwöchigen Frist sprach.
08.06.2006 um 01:40 Uhr
Ramses II, ich gehe eher davon aus, das s.f.h. nur ein Beispiel geben wollte!
"Fristen behalten demnach hier ihre Gültigkeit."
08.06.2006 um 01:46 Uhr
@Ramses II Stimmt!
@Fayence Stimmt!
:~)
08.06.2006 um 01:50 Uhr
Wenn aber hier z.B. um die Frist des § 3 (2) Abs. 7 der WO gehen sollte, dann ist zwar die Frist damit sicherlich nicht ungültig, aber es könnte sein dass der WV hier pflichtwidrig gehandelt hat. Für mich ein typischer Fall wo "unverzüglich" nicht "sofort" heissen muss.
08.06.2006 um 02:02 Uhr
" Frist des § 3 (2) Abs. 7 der WO " ???
Du wolltest nicht zufällig auf (3.) und/oder (8.) hinweisen?
08.06.2006 um 02:06 Uhr
Tatsächlich Nr. 8.
Das kommt davon wenn man daheim die alten Bücher stehen hat.
08.06.2006 um 20:22 Uhr
Danke erstmal für die Antworten, wir haben gestern, d.h. 6 Tage nach Bekanntgabe der Wahlergebnisse bei denen die Wahl nicht rechtmäßig verlaufen ist, die Ergebnisse mit einer Unterschriftenliste und einem Schreiben an den Betriebsratsvorsitzenden angezweifelt, angefochten. Jetzt droht der Betriebsrat die JAV auflösen zu wollen. Morgen sind wir noch in der Arbeit und dann ist im gesammten Betrieb Betriebsurlaub und die Anfechtungsfrist läuft am Donnerstag in der Urlaubszeit ab. Genügt die Anfechtung beim Betriebsrat oder was würdet ihr mir raten?
08.06.2006 um 20:49 Uhr
Für Wahlanfechtungen ist das Arbeitsgericht zuständig!
Verwandte Themen
Aufwand
ÄlterHallo Leute. Ich will heute mal eine Frage stellen , mit Anhang TV Es geht um Fahrtzeiten. Geregelt hier schon von den alten BR: Beispiel. AN 1 fährt zu einer Baustelle die 8KM Luftlinie
AG zur einhaltung der Arbeitszeiten auffordern, aber wie?
ÄlterUnser AG verstösst immer mal wieder vorsätzlich gegen das Arbeitszeitgesetz, teilweise werden 12 Std. gearbeitet. Wir möchten den AG nun zur Einhaltung der Arbeitszeit auffordern, können wir verlan
Fristen für Mitteilungen bei BR-Ersatzmigliedern beim Ausscheiden von BR-Mitgliedern
ÄlterHallo, ... ich bin nun 3. br-ersatzmitglied. auf der konstituierenden sitzung hatte das 2. br-ersatzmitglied kund gegeben, das er nicht als br-ersatzmitglied bereitstünde. man ist so verblieben da
Lohntarife
ÄlterIch habe mal eine Frage zu unserer Tarifpolitik , hier um den Lohntarifvertrag SHK 2009 wie im Anhang. 1 Frage lautet : § 6 Absatz 1 sagt doch aus , das der AG die Kosten für öffentliche Verkehr
Arbeiten für den BR
ÄlterHallo Leute.! Ich habe eine Frage bezüglich Arbeitszeit in Sachen BR Arbeit. Ich habe speziele Fragen die mir nur ein Gewerkschaft Anwalt Beantworten kann. Es geht um Fragen bezüglich Tarifvert