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neue Tarifvereinbarung

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Katarin
Jan 2018 bearbeitet

Hallo zusammen, wer kennt sich mit der neuen Tarifvereinbarung .... Bay. Metall- u. Elektroindustrie aus? Unser Kollege erkrankte Mitte März und war bis Mitte Mai arbeitsunfähig. Nun ist er in der Wiedereingliederung bis Ende dieser Woche. Er hat die verhandelte Einmalzahlung von 310,-- € nur anteilig mit 180,-- € erhalten. Ist das rechtens oder kann er gem. § 11 MTV die volle Zahlung erwarten? Für eine Antwort wären wir sehr dankbar.

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Community-Antworten (1)

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Konrad

07.06.2006 um 18:38 Uhr

Hallo Katarin stelle doch mal die Frage andersherum ? Wo ist bitte schön die Rechtsgrundlage für die Halbierung der tariflichen Einmalzahlung ? Krankheit rechtfertigt nicht diese tarifl. Leistung zu kürzen.

Im Zweifel falls Mitglied bitte die IGM in Bayern fragen.

Gruß Konrad

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