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Alliierte Streitkraefte - noch Gruppenwahlen zulässig?

B
Bertl
Nov 2016 bearbeitet

Habe ein Problem. Arbeite bei den Stationierungsstreitkraeften (US). Wir haben jetzt BV-Wahlen. (BV, BBV, HBV). In der Wahlausschreibung von BV und HBV sind Gruppenwahlen fuer Angestellte und Arbeiter vorgesehen, was aber nach dem BetrVerf-Reformgesetz von 2001 nicht mehr moeglich ist (Para. 15 Zusammensetzung nach Beschaeftigungsarten und Geschlechtern), da Para.6 gestrichen wurde. Ein Betriebsratsmitglied hat mir auf Anfrage mitgeteilt, dass die Gewerkschaften versaeumt haetten, dieses BetrVerf-Reformgesetz in unserem Tarifabkommen abzuschliessen und wir haetten noch die Regelungen des BVersVG von 1991. Meine Frage ist, ob eine Tarifvereinbarung geltendes Bundesrecht uebertrifft oder dieses Reformgesetz zutrifft. Wahlausschreibung war aber schon vor ueber 2 Wochen. Danke fuer eine Antwort.

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Community-Antworten (8)

E
eriline

22.03.2006 um 15:47 Uhr

Wende Dich doch direkt an die Gewerkschaft Ver.di die für die Tarifverträge zuständig sind. Nur hier kannst du eine direkte Antwort erhalten, sie kennen die Vertäge und die gesetlichen Bestimmungen am besten. Tel. 0621/150315100

N
norbert

22.03.2006 um 20:38 Uhr

Gesetze gehen in der Rangfolge vor TV. Das bedeutet, daß auch bei Euch das BetrVG in der novellierten Form von 2002 gilt. Die Unterscheidung nach Arbeitern/Angestellten wurde zugunsten der Minderheitenregelung (Geschlechterproporz) aufgehoben.

B
bertl

22.03.2006 um 21:03 Uhr

Norbert, ich danke.
Ver.di ist ja die führende Gewerkschaft bei uns, eine vernünftige Auskunft von denen zu bekommen ist fast unmöglich, da wir eine unabhängige Liste machen wollen. Moeglich, daß sie es nicht besser wissen. Sorry wenn ich Umlaute nicht richtig schreiben kann, aber auf der Arbeit haben wir QWERTY - Tastatur, jetzt versuche ich QWERTZ, suche aber immer im Blindflugsystem, besonders Sonderzeichen, bin jetzt daheim und breche mir die Finger. Vielleicht weiß noch wer, ob diese Wahlausscheibungen zur Gruppenwahl angefochten werden kann, obwohl seit Aushang mehr als 2 Wochen vergangen sind.

F
Fayence

22.03.2006 um 21:33 Uhr

Hallo bertl, könntest Du einmal erklären, was BV, BBV, HBV-Wahlen sind ? Mir sind diese Abkürzungen im Zusammenhang mit Betriebsratswahlen und dem BetrVG fremd. Danke und Gruß Fayence

B
bertl

22.03.2006 um 21:53 Uhr

Jo Fayence, bei uns BV - örtliche Betriebsvertretung für unsere Dienststelle in Kaiserslautern (200th MMC, 37th Transportation Group, 1 TMCA, 21st TSC) diese hatten vorher eigene BV's, jetzt Umstrukturierung, alles wird zusammengelegt, nur noch eine BV fuer diese.

BBV - Bezirksbetriebsvertetung (Dienstbereich der 21st TSC mit u.a Depot in Kaiserslautern, Pirmasens und Mannheim)

HBV - Hauptbezirksvertretung in Heidelberg (noch) für alle USAREUR-Beschäftigte.

Grund für die Umstrukturierung und Neuwahlen ist im Prinzip RIF = Reduction In Force, d.h. Personalabbau.

Es ist so, leider so.

Danke auch Dir für Dein Interesse. bertl

F
Fayence

23.03.2006 um 08:50 Uhr

Guten Morgen bertl, Danke für Deine Erklärung! Ich bin mir jedoch sehr unsicher, ob Ihr wirklich nach dem Betriebsverfassungsgesetz wählen müsst. Deinen Hinweis auf das "BVersVG " habe ich nämlich nur im Zusammenhang mit Personalratswahlen gefunden.

Sollte das BetrVG wirklich zur Anwendung kommen, gilt für mich Norberts Antwort. Demnach würde bei Euch derzeit eine ungültige Wahl stattfinden!

Es wird sich sicherlich noch der ein oder andere zu Wort melden, der in Eurem speziellen Fall einen fundierten Rat geben kann. Ich passe hiermit!

Gruß Fayence

B
Bertl

23.03.2006 um 08:55 Uhr

Guten Morgen Fayence,

wir muessen nach dem BPersVG waehlen. In den Wahlausschreibungen wird ausdruecklich darauf hingewiesen, wenn auch mit Bezug auf Paragraphen, die seit der Reform geaendert, bzw. gestrichen wurden.

Einen schoenen Tag noch Bertl

M
magic

23.03.2006 um 11:41 Uhr

Hallo Bertl, die Stationierungsstreitkraefte waehlen nach BPersVG und zwar nach der Fassung von 1991, getrennt nach Arbeiter und Angestellte, wenn keine gemeinsame Wahl beschlossen. Das BPersVG is fuer die Stationierungsstreitkraefte eingeschraenkt, da gibt es besondere Ratifizierungen, und deshalb haben wir die Regelung von 1991 ohne Minderheitengeschlecht. Bin auch bei den Streitkraeften beschaeftigt, seit 4 Jahren BV, und jetzt im Wahlvorstand. Ich habe ca 5 Seiten von verdi bekommen, wo genau drin steht warum wir nach dem alten Recht waehlen muessen. Da stehen etliche Abkommen darin, waere jetzt zuviel das hier alles aufzuzaehlen. Du kannst mir gern eine private nachricht zukommen lassen. email: magic.cat@fantasymail.de Stichwort: Wahl bei den Stationierungsstreitkraeften

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