Alliierte Streitkraefte - noch Gruppenwahlen zulässig?
Habe ein Problem. Arbeite bei den Stationierungsstreitkraeften (US). Wir haben jetzt BV-Wahlen. (BV, BBV, HBV). In der Wahlausschreibung von BV und HBV sind Gruppenwahlen fuer Angestellte und Arbeiter vorgesehen, was aber nach dem BetrVerf-Reformgesetz von 2001 nicht mehr moeglich ist (Para. 15 Zusammensetzung nach Beschaeftigungsarten und Geschlechtern), da Para.6 gestrichen wurde. Ein Betriebsratsmitglied hat mir auf Anfrage mitgeteilt, dass die Gewerkschaften versaeumt haetten, dieses BetrVerf-Reformgesetz in unserem Tarifabkommen abzuschliessen und wir haetten noch die Regelungen des BVersVG von 1991. Meine Frage ist, ob eine Tarifvereinbarung geltendes Bundesrecht uebertrifft oder dieses Reformgesetz zutrifft. Wahlausschreibung war aber schon vor ueber 2 Wochen. Danke fuer eine Antwort.
Community-Antworten (8)
22.03.2006 um 15:47 Uhr
Wende Dich doch direkt an die Gewerkschaft Ver.di die für die Tarifverträge zuständig sind. Nur hier kannst du eine direkte Antwort erhalten, sie kennen die Vertäge und die gesetlichen Bestimmungen am besten. Tel. 0621/150315100
22.03.2006 um 20:38 Uhr
Gesetze gehen in der Rangfolge vor TV. Das bedeutet, daß auch bei Euch das BetrVG in der novellierten Form von 2002 gilt. Die Unterscheidung nach Arbeitern/Angestellten wurde zugunsten der Minderheitenregelung (Geschlechterproporz) aufgehoben.
22.03.2006 um 21:03 Uhr
Norbert, ich danke.
Ver.di ist ja die führende Gewerkschaft bei uns, eine vernünftige Auskunft von denen zu bekommen ist fast unmöglich, da wir eine unabhängige Liste machen wollen. Moeglich, daß sie es nicht besser wissen.
Sorry wenn ich Umlaute nicht richtig schreiben kann, aber auf der Arbeit haben wir QWERTY - Tastatur, jetzt versuche ich QWERTZ, suche aber immer im Blindflugsystem, besonders Sonderzeichen, bin jetzt daheim und breche mir die Finger.
Vielleicht weiß noch wer, ob diese Wahlausscheibungen zur Gruppenwahl angefochten werden kann, obwohl seit Aushang mehr als 2 Wochen vergangen sind.
22.03.2006 um 21:33 Uhr
Hallo bertl, könntest Du einmal erklären, was BV, BBV, HBV-Wahlen sind ? Mir sind diese Abkürzungen im Zusammenhang mit Betriebsratswahlen und dem BetrVG fremd. Danke und Gruß Fayence
22.03.2006 um 21:53 Uhr
Jo Fayence, bei uns BV - örtliche Betriebsvertretung für unsere Dienststelle in Kaiserslautern (200th MMC, 37th Transportation Group, 1 TMCA, 21st TSC) diese hatten vorher eigene BV's, jetzt Umstrukturierung, alles wird zusammengelegt, nur noch eine BV fuer diese.
BBV - Bezirksbetriebsvertetung (Dienstbereich der 21st TSC mit u.a Depot in Kaiserslautern, Pirmasens und Mannheim)
HBV - Hauptbezirksvertretung in Heidelberg (noch) für alle USAREUR-Beschäftigte.
Grund für die Umstrukturierung und Neuwahlen ist im Prinzip RIF = Reduction In Force, d.h. Personalabbau.
Es ist so, leider so.
Danke auch Dir für Dein Interesse. bertl
23.03.2006 um 08:50 Uhr
Guten Morgen bertl, Danke für Deine Erklärung! Ich bin mir jedoch sehr unsicher, ob Ihr wirklich nach dem Betriebsverfassungsgesetz wählen müsst. Deinen Hinweis auf das "BVersVG " habe ich nämlich nur im Zusammenhang mit Personalratswahlen gefunden.
Sollte das BetrVG wirklich zur Anwendung kommen, gilt für mich Norberts Antwort. Demnach würde bei Euch derzeit eine ungültige Wahl stattfinden!
Es wird sich sicherlich noch der ein oder andere zu Wort melden, der in Eurem speziellen Fall einen fundierten Rat geben kann. Ich passe hiermit!
Gruß Fayence
23.03.2006 um 08:55 Uhr
Guten Morgen Fayence,
wir muessen nach dem BPersVG waehlen. In den Wahlausschreibungen wird ausdruecklich darauf hingewiesen, wenn auch mit Bezug auf Paragraphen, die seit der Reform geaendert, bzw. gestrichen wurden.
Einen schoenen Tag noch Bertl
23.03.2006 um 11:41 Uhr
Hallo Bertl, die Stationierungsstreitkraefte waehlen nach BPersVG und zwar nach der Fassung von 1991, getrennt nach Arbeiter und Angestellte, wenn keine gemeinsame Wahl beschlossen. Das BPersVG is fuer die Stationierungsstreitkraefte eingeschraenkt, da gibt es besondere Ratifizierungen, und deshalb haben wir die Regelung von 1991 ohne Minderheitengeschlecht. Bin auch bei den Streitkraeften beschaeftigt, seit 4 Jahren BV, und jetzt im Wahlvorstand. Ich habe ca 5 Seiten von verdi bekommen, wo genau drin steht warum wir nach dem alten Recht waehlen muessen. Da stehen etliche Abkommen darin, waere jetzt zuviel das hier alles aufzuzaehlen. Du kannst mir gern eine private nachricht zukommen lassen. email: magic.cat@fantasymail.de Stichwort: Wahl bei den Stationierungsstreitkraeften
Verwandte Themen
Stundenkonto bei Azubis zulässig?Zuschläge?etc
Hallöchen :) Ich habe mal ein paar Fragen, zu denen ich keine deutlichen Erklärungen im BBiG oder ArbZG gefunden habe. 1. Überstundenkonten bei Azubis. Sind diese generell zulässig? Bei uns i
Überstunden - zulässig, sich die Notwendigkeit von Überstunden vom Arbeitnehmer erklären/darstellen zu lassen?
Liebes Forum, hab da noch mal eine Frage: ist es zulässig, sich die Notwendigkeit von Überstunden vom Arbeitnehmer erklären/darstellen zu lassen? Angenommen ein Arbeitnehmer macht über Gebühr Übers
Befristeter Arbeitsvertrag bei Wiedereinstellung - darf der wieder nur befristet sein?
Hallo, unser Arbeitsgeber möchte eine ehemalige Kollegin die vor. ca. 2 Jahren einmal bei uns einen befristeten Arbeitsvertrag hatte, wieder einstellen. Sie soll, da der betriebliche Bedarf an der
BR hat der Einstellung von 80 Teilzeitkräften pauschal zugestimmt. Ist das zulässig?
Moin,wir haben per Beschluß dem Arbeitgeber mitgeteilt das er 80 Personen (Teilzeitkräfte) einstellen kann. Wir haben nicht über die einzelnen sondern die Stückzahl beschlossen. 1. Frage ist das zul
Geplanter Streik wegen Verkauf - arbeitsrechtlich zulässig?
Unsere Firma gehört zu einem großen Deutschen Konzern. Diese wollen uns nun kurzerhand verkaufen. Der Käufer ist pikanterweise der direkte Mitbewerber auf dem Markt. Daher fürchten alle nun um ihren