Tarifvereinbarung - kann der Geschäftsführer sich gegenüber dem BR weigern, eine Tarifvereinbarung zu übernehmen?
Sehr geehrte Damen und Herren, Wir sind ein neu Gewählte Betriebsrat (5-Personen ) und muss demnächst mit unserer Geschäftsführer Handeln über die neue Tarifvereinbarung, kann er sich weigern die Tarifvereinbarung zu Übernehmen?
Community-Antworten (3)
03.05.2006 um 21:08 Uhr
Der BR kann nicht mit dem GF über Tarifverträge verhandeln. Wenn der GF keinem Arbeitgeberverband angehört, der AV auch keine Bezugsklausel zu einem TV enthält, dann braucht er auch keine Tariferhöhung/Tarifvereinbarung zu übernehmen
05.05.2006 um 22:26 Uhr
nur Gewerkschaftsmitglieder haben Rechtsanspruch auf tarifliche Leistungen. Das regelt der § 4 des Tarifvertragsgesetz. Im Tarifvertragsgesetz ist bestimmt, dass nur Gewerkschaften einerseits und einzelne Arbeitgeber sowie Arbeitgeberverbände anderseits Tarifverträge abschließen können und jene Arbeitgeber und ArbeitnehmerInnen den Tarifvertrag einzuhalten haben und Rechte aus dem Tarifvertrag beanspruchen können, die Mitglied eines vertragsbeteidigten Arbeitgeberverbandes bzw. der vertragsbeteidigten Gewerkschaft sind.
ferdi
05.05.2006 um 22:27 Uhr
nur Gewerkschaftsmitglieder haben Rechtsanspruch auf tarifliche Leistungen. Das regelt der § 4 des Tarifvertragsgesetz. Im Tarifvertragsgesetz ist bestimmt, dass nur Gewerkschaften einerseits und einzelne Arbeitgeber sowie Arbeitgeberverbände anderseits Tarifverträge abschließen können und jene Arbeitgeber und ArbeitnehmerInnen den Tarifvertrag einzuhalten haben und Rechte aus dem Tarifvertrag beanspruchen können, die Mitglied eines vertragsbeteidigten Arbeitgeberverbandes bzw. der vertragsbeteidigten Gewerkschaft sind.
ferdi
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