Hallo,

sind ein Betrieb der nicht Tarifgebunden ist oder nicht mehr ist.
Wir als BR würden gerne eine BV machen nach §87 Abs.10 u. 11 BetrVG, die Lohnerhöhungen nach der Tarifvereinbarung des Bauhauptgewerbes anpasst. Das Problem dabei dürfte wohl der §77 Abs.3 BetrVG sein der eine BV nichtig machen würde. Nun kommt da aber auch noch der §140 BGB (Umdeutung) in Spiel und da bin ich dann wiederum raus was das Verständnis angeht. Wie könnte man eine solche BV rechtssicher gestalten?