Nachtarbeit im Krankenhaus
Hallo zusammen, kann mir jemand aus dem Krankenhausbetrieb helfen, ob es Regelungen bei Euch gibt wieviele Schwestern in der Pflege Nachtdienste in den einzelnen Abteilungen leisten müssen. Wie regelt Ihr das, wenn jemand keinen Nachtdienst leisten kann, der z. B. aus der Elternzeit seine Arbeit wieder aufnimmt? Wäre für ein paar Anregeungen oder Vorschläge sehr dankbar!
Community-Antworten (5)
07.06.2006 um 20:56 Uhr
@musi Meinst Du die Mindestpersonalverordnung für Krankenhäuser? Und warum kann jemand nach der Elternzeit keinen Nachtdienst leisten?
08.06.2006 um 10:44 Uhr
Hallo Kölner, das Problem ist folgendes: In der Pflege ist generell angedacht, um Patienten auch 24 Stunden betreuen zu können, dass alle Pflegekräfte im 3 Schichtsystem arbeiten müssen, entsprechend ihres Arbeitsvertrages. Nun bekommen nun mal die Frauen die Kinder und sind nach der Elternzeit gezwungen wieder im 3 Schichtsystem zu arbeiten. Nicht jedem ist aber möglich die Kinderbetreuung abzusichern. Jetzt vertreten wir als BR die Ansicht hinsichtlich von Vereinbarkeit von Fam. und Beruf, dass man zukünftig darüber nachdenken sollte, besagten Müttern dennoch den Wiedereinstieg in das Berufsleben zu ermöglichen, weil doch die Endkonsequens darin liegt dass die jungen Frauen sich anders orientieren und dadurch der Beruf immer unatraktiver wird. Auf einer normalen Station arbeiten im Schnitt 12 - 14 Kräfte. Nun brauch ich aber pro Monat nicht alle um die Nachtdienste abzudecken, laut Berechnung max. 7, also wäre doch die Möglichkeit gegeben MA in der Dienstplanung mit Nächten außen vor zu lassen. Daher meine Frage, wie halten andere KH es mit dieser Problematik insofern es in anderen Häusern eine ist bzw. werden könnte.
08.06.2006 um 12:38 Uhr
""...laut Berechnung max. 7..."
- wie wurde berechnet, und vor allem: wer hat hier gerechnet???
- was sagen denn die Pflegekräfte, die dann mehr Nächte schieben müßten?
08.06.2006 um 13:25 Uhr
.... wenn durchschittlich 30 Tage im Monat und jeder 5 Nächte machen würde, braucht man 6 Schwestern im Monat + 1-2 Schwestern zwecks Ausfall. Die Berechnung kam im übrigen mal aus der Personalabteilung! Da momentan die meisten Schwestern max 3-4 Nächte im Monat ableisten und sie somit die Vorraussetzungen zur Zahlung der Wechselschichtzulage für 3 Schichten entfallen, wären viele Kollegen ja Dankbar. Auch der Zusatzurlaub berechnet sich ja nach den abgeleisteten Nachtstunden. Da ich selbst seit 20 Jahren Schwester bin, weiß ich das 5 Nächte im Monat auch vertretbar sind, auch aus familiärer und gesundheitsmedizinischer Sicht.
08.06.2006 um 14:44 Uhr
Ganz dringend würde ich Euch raten, mehr über Personalplanung, Personalberechnung und Personaleinsatz in Erfahrung zu bringen - aber bitte nicht durch die Milchmädchenrechnungspersonalabteilung! Abgesehen davon würde ich das Gespräch mit der verantwortlichen PDL suchen, um Ausnahmeregelungen für Wiedereinsteiger zu besprechen. Vorsichtig dann aber mit dem Argument ""...weiß ich, daß 5 Nächte im Monat vertretbar sind, auch aus familiärer Sicht...""
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