Arbeitszeitänderung
hallo zusammen,
wir sind nicht tariflich gebunden und haben in unseren arbeitsverträgen 38,5 std/woche stehen. wie ist es nun bei einer erhöhung der arbeitszeit auf 40 std/w.? muss der BR zustimmen oder jeder einzelne MA?
danke und gruß cela
Community-Antworten (13)
07.06.2006 um 01:06 Uhr
@ cela
Wir (tariflich auch nicht gebunden) haben vor einigen Jahren die Belegschaft (ca.26-29 MA) darüber abstimmen lassen. Soweit ich mich erinnere, haben sich damals alle für mehr Geld entschieden, und es wurde dann eine BV abgeschlossen. Das Gehalt wurde bei 40 Std. mit dem Faktor 173/167 multipliziert und als GEGENLEISTUNG des AG verpflichtet er sich, die (übertariflichen) Gehälter der jeweiligen Eingruppierung den tariflichen Abschlüssen anzupassen und zwar bis 2.100 € zu 2/3, über 2.100 € zu 1/2 (tarifliche Mindestgehälter voll). Gruß ISAAK
07.06.2006 um 08:01 Uhr
Lest doch mal z.B. den Thread unter der Nr. 32069.
Eine solche Betriebsvereinbarung ist unwirksam, und zwar auch in nicht tarifgebundenen Betrieben.
Sowohl Arbeitszeitvolumen als auch Vergütungshöhe sind Kernelemente der Tarifautonomie, d.h. kollektivrechtlich wirkende Regelungen sind nur zwischen Arbeitgeber und Gewerkschaft möglich. Eine BV ist nur denkbar, wenn ein anzuwendender Tarifvertrag eine Öffnungsklausel enthält, der eine betriebliche Regelung ausdrücklich zuläßt. Das ist aber regelmäßig gerade bei Arbeitszeitvolumen und Vergütungshöhe nicht der Fall.
Gesetzliche Grundlage: § 77 Abs. 3 BetrVG, ausführliche Erläuterungen in den Kommentaren.
07.06.2006 um 09:48 Uhr
danke für eure antworten.
ich gehe nicht davon aus, dass die gehälter angepaßt werden und vielleicht werden deshalb nicht alle kollegen für die 40 std/w zustimmen.
wenn das ganze auf der privatrechtlichen schiene läuft, müsste es doch bedeuten, dass einige, die zustimmen, 40 std/w arbeiten (änderungskündigung?) und die, die nicht zustimmen, bei 38,5 std/w bleiben, oder?
danke und gruß cela
07.06.2006 um 18:46 Uhr
"wenn das ganze auf der privatrechtlichen schiene läuft, müsste es doch bedeuten, dass einige, die zustimmen, 40 std/w arbeiten (änderungskündigung?) und die, die nicht zustimmen, bei 38,5 std/w bleiben, oder?"
Beinahe...., denn wenn die Mitarbeiter zustimmen, dann bedarf es keiner Änderungskündigung, sondern dann einvernehmlich der bestehende Vertrag geändert werden.
Der BR ist übrigens wieder im Boot, wenn es dann gilt, die erhöhten Wochenarbeitszeiten auf die einzelnen Wochentage zu verteilen.
07.06.2006 um 18:55 Uhr
@Z.Ickig Wenn ein TV für die Branche in der entsprechenden Region existiert, hast du recht - in diesem Fall gilt die Regelungssperre nach §77(3). Gibt es aber keinen TV (ist bei uns z.B. der Fall), so kann der BR hier durchaus wirksame BV abschliessen.
07.06.2006 um 21:53 Uhr
Tramdriver, das ist ein Irrtum. Die Regelungssperre gilt zumeist auch da, wo kein Tarifvertrag existiert bzw. anwendbar ist. Das ist eine ziemlich komplexe Materie, also lies mal hierzu: Stege/Weinspach: Kommentar zum BetrVG, § 77 Rn 16, wo u.a. Bezug genommen wird auf folgende Entscheidungen: BAG vom 06.12.63 -1ABR 7/63, BAG vom 24.01.96 - 1AZR 597/95.
07.06.2006 um 21:54 Uhr
Für welche Branche gibt es denn keinen TV ?
07.06.2006 um 21:58 Uhr
@K.Etzer Meinst Du jetzt aktuell, gültig und anwendbar? Oder eher allgemeinverbindlich?
Du bist ein Fuchs...
08.06.2006 um 11:27 Uhr
@cela Um welche Branche handelt es sich bei euch? In welchem Bundesland seid ihr? Dann könnte man herausbekommen, ob es dort üblicherweise einen TV gibt, in dem die Dauer der Arbeitszeit geregelt wird.
@Z.Ickig Ansonsten gilt die Regelungssperre nicht. Ich mag mir zwar den Stege nicht geben, habe aber gerade noch einmal die Unterlagen von einem entsprechenden Seminar rausgesucht. Dort steht drin, dass für "üblicherweise" ein TV räumlich und fachlich gültig sein muss - wenn nicht, kann der BR aktiv werden.
08.06.2006 um 11:43 Uhr
tramdriver,
könnte es sein dass Du fehlerhafte Seminarunterlagen erhalten hast?
Das mag zwar für Dinge gelten die nicht unbedingt üblicherweise in einem TV geregelt werden. Für die Stundenzahl aber ganz sicher nicht!
08.06.2006 um 11:59 Uhr
@Ramses II Ich hatte noch nie einen TV, meine Stundenzahl war immer im Arbeitsvertrag individuell geregelt. Wenn die Stundenzahl für alle MA kollektiv geändert werden soll und kein TV besteht, in dem dies üblicherweise [1] geregelt wird, besteht imho ein Mitbestimmungsrecht trotz der Regelungssperre in §77(3).
(Welchen Sinn ergibt es, auf Seminare zu gehen, wenn sie einem da nur Scheisse erzählen??? Die nächsten Seminare machen wir mal bei einem anderen Anbieter ;-)
@cela Sollen eigentlich alle MA mehr arbeiten oder sollen nur die mehr arbeiten, die das selbst wollen?
[1] Üblicherweise im Sinne der räumlichen und fachlichen Geltung
08.06.2006 um 19:51 Uhr
@tramdriver
wir sind airliner in frankfurt/main. aber, wie schon geschrieben, haben wir keine tarifverträge. die arbeitszeit steht in jedem einzelnen arbeitsvertrag.
der AG hat uns, den BR, gefragt, was wir von arbeitszeiterhöhung halten. so mal ganz nebenbei. wir sind uns ziemlich sicher, dass es bald ein thema sein wird und wollen nicht ganz unvorbereitet sein.
wenn, dann sollten wohl alle mehr arbeiten. wenn es aber privatrechtlich läuft, wird es wohl nicht möglich sein, dass alle mitziehen... denke ich mal.
gruß cela
09.06.2006 um 13:44 Uhr
Die Frage zum TV lässt sich zum Beispiel beim Arbeitsgericht (in der Adickesallee) klären. Dort haben die alle Tarifverträge, die in unserer Region (ich bin auch aus Ffm) im Tarifvertragsregister. Es geht bei der Frage nach der Regelungssperre nicht darum, ob ihr in einem TV seid, sondern ob es für eure Branche einen TV gibt. Vielleicht fährst du da einfach mal hin, ich war auch schon dort, die sind sehr freundlich. Da gibt es einen Karteikasten, in dem alle gültigen TV nach Branche sortiert zu finden sind.
Nach nochmaligem Nachdenken tendiere ich inzwischen eher dazu, dass euer AG das individualrechlich regeln muss, d.h. er muss jeden einzelnen AN fragen "willst du länger arbeiten?" und dann entsprechend eine Änderung des individuellen Arbeitsvertrages machen.
Bei uns gab es vor ein paar Jahren (aber in der vor-BR-Zeit) die Frage an die Mitarbeiter, ob sie lieber eine Gehaltserhöhung oder ob sie eine Stundenreduzierung wollen. Einige haben die Stunden reduziert, andere entschieden sich für die Gehaltserhöhung.
Wie steht das mit der Stundenzahl im Arbeitsvertrag? Steht da einfach drin "die wöchentliche Arbeitszeit beträgt 38,5 Stunden" oder steht da vielleicht drin "die wöchentliche Arbeitszeit richtet sich nach dem TV xyz" oder ähnlich? Im ersten Fall muss es individuell geregelt werden.
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