Erstellt am 01.06.2006 um 20:20 Uhr von Thieldany
Ich weiß nicht so recht. Eigentlich werden die Krankheitstage doch auf das Weihnachtsgeld angerechnet.Heißt um so mehr man krank ist geht die Prozentzahl auch runter (100% anwesend =volles Weihnachtsgeld; mindestens aber 60% vom Bruttolohn) So ist es zumindest bei uns. Die Farge stellt sich nur , ob das Urlaubsgeld schon immer gezahlt wurde, ob dies als freiwillig gehalten wird. Diese Frage weiß ich nicht , da ich die Rahmenbedingungen nicht kenne!
Erstellt am 01.06.2006 um 23:07 Uhr von Ramses II
Thieldany,
wie das bei Euch gehandhabt wird ist eigentlich völlig egal.
Jacobs,
auf welcher Rechtsgrundlage wird denn bei Euch das Urlaubsgeld bezahlt?
Erstellt am 02.06.2006 um 13:17 Uhr von Frank B.
Genau wie Ramses sagt, auf welcher Basis? Sieht ein Tarifvertrag dies so vor? Wäre sonst rechtswidrig!
Unser Arbeitgeber kommt auch laufend auf solche Ideen, aber unser Tarifvertrag lässt dies nicht zu.