Unser Arbeitgeber tritt mit folgender Problematik an uns heran:
Ein paar unserer Kollegen waren innerhalb des letzten Jahres über einen längeren Zeitraum "Langzeitkrank", sind also aus der Lohnfortzahlung heraus. Der AG möchte nun die effektiv gearbeitete Zeit inkl. Arbeitsunfähigkeit (6 Wo.) vom 01.06.05-31.05.06 nehmen und so anteilig das Urlaubsgeld berechnen. Ich finde diese Regelung fair, was sagen Sie dazu?