Darf das Urlaubsgeld nach Langzeitkrankheit gekürzt werden?
Unser Arbeitgeber tritt mit folgender Problematik an uns heran: Ein paar unserer Kollegen waren innerhalb des letzten Jahres über einen längeren Zeitraum "Langzeitkrank", sind also aus der Lohnfortzahlung heraus. Der AG möchte nun die effektiv gearbeitete Zeit inkl. Arbeitsunfähigkeit (6 Wo.) vom 01.06.05-31.05.06 nehmen und so anteilig das Urlaubsgeld berechnen. Ich finde diese Regelung fair, was sagen Sie dazu?
Community-Antworten (3)
01.06.2006 um 22:20 Uhr
Ich weiß nicht so recht. Eigentlich werden die Krankheitstage doch auf das Weihnachtsgeld angerechnet.Heißt um so mehr man krank ist geht die Prozentzahl auch runter (100% anwesend =volles Weihnachtsgeld; mindestens aber 60% vom Bruttolohn) So ist es zumindest bei uns. Die Farge stellt sich nur , ob das Urlaubsgeld schon immer gezahlt wurde, ob dies als freiwillig gehalten wird. Diese Frage weiß ich nicht , da ich die Rahmenbedingungen nicht kenne!
02.06.2006 um 01:07 Uhr
Thieldany,
wie das bei Euch gehandhabt wird ist eigentlich völlig egal.
Jacobs,
auf welcher Rechtsgrundlage wird denn bei Euch das Urlaubsgeld bezahlt?
02.06.2006 um 15:17 Uhr
Genau wie Ramses sagt, auf welcher Basis? Sieht ein Tarifvertrag dies so vor? Wäre sonst rechtswidrig!
Unser Arbeitgeber kommt auch laufend auf solche Ideen, aber unser Tarifvertrag lässt dies nicht zu.
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