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Schachzug von unserem AG - Kürzung von Weihnachts- und Urlaubsgeld

L
Londo
Jan 2018 bearbeitet

Ein freundliches Hallo an alle

Und direkt zu meiner Frage. Unser AG hatte bei uns vor 4Jahren das Urlaubs und Weihnachtsgeld gekürzt, er hat uns angeboten die Wochen Arbeitszeit um 2,5 h anzuheben und diese Anhebung mit den Weihnachtsgeld zu verrechnen. Also kurz und gut haben wir ab 2003 die 38,5h Woche gearbeitet die bezahlt wurde und das Weihnacht und Urlaubsgeld wurde um rund die hälfte gekürzt.

Letzte Jahr kam das nächste er hatte uns den Rest des Weihnacht und Urlaubsgeld gestrichen. Die 2,5 h wurden abgeschafft und wir haben alle einzeln eine Vereinbarung unterschrieben. In der steht das es alles wider ab 2010 gezahlt werden soll. (wer es glaubt).

Und nun der nächste Schachzug von unserem AG. In der Vereinbarung gibt es einen Punkt:

„ Die eingeführte Mehrarbeit von 2,5 h je Woche wird für die Zeit vom 1 4.2007 bis 30.9 2007 ausgesetzt. Die Vergütung des Arbeitnehmers pro Stunde verändert sich hierdurch nicht. Mitte September 2007 wird der AG mit den BR wohlwollend prüfen, ob trotz der Aussetzung der Mehrarbeit ausreichend Kapazitäten vorhanden sind und waren, die es rechtfertige, den Betreieb auch über den 30.9.2007 hinaus ohne die 2,5 h Mehrarbeit zu führen. Für diesen Fall erklärt der AG bereits jetzt, dass er dann für die Zeit ab 1.10.2007 auf die Leistung der unbezahlten Mehrarbeit von 2,5 h je Woche verzichten wird. „

Nun sagt unser AG er will ab 1.4.2008 die 2,5h wieder aber unbezahlt obwohl sie vorher bezahlt waren, also in allen meinen Abrechnungen steht nichts von Unbezahltermehrarbeit.

Was kann der Betriebsrat dagegen unternehmen?

Danke für eure mühe Londo

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Community-Antworten (6)

L
Lotte

16.03.2008 um 20:56 Uhr

Londo, er kann die unbezahlte Mehrarbeit doch nur umsetzen, wenn Ihr derartige Vereinbarungen unterschreiben würdet. Oder soll es ein Arbeitszeitkonto geben?

P
pirat

16.03.2008 um 21:03 Uhr

@Londo interessieren würde mich noch, gemein hin ....wird Urlaubs und Weihnachtsgeld im AV- bzw. TV oder in einer Betriebsvereinbarung geregelt. Wie ist das bei euch?

L
Londo

16.03.2008 um 23:22 Uhr

Lotte

diese Vereinbarung wurde letztes Jahr unterschrieben, aber wir sind uns nicht einig ob diese jetzt so rechtens ist da es ja vorher Bezahltemehrarbeit war, auch wen sie mit den Weichnachts und Urlaubsgeld verrechnet wurden ist.

pirat

Urlaubs und Weihnachtsgeld ist mit einer Betriebsvereinbarung geregelt

FB
Frank B

17.03.2008 um 08:04 Uhr

Wenn ein Tarifvertrag Anwendung findet und dort keine Öffnungsklausel drin steht, ist diese Vereinbarung rechtswidrig!

In Deutschland werden gern Betriebsräte dazu missbraucht, um sich aus tarifvertraglichen Leistungen zu stehlen! Ich bin mir nicht sicher ob die Betriebsvereinbarung unter Tarifvorbehalt nach §77 Abs.3 BetrVG steht und somit ebenfalls unwirksam ist!

D
Daylight

17.03.2008 um 08:06 Uhr

@Londo Falls ihr keinen TV habt(und selbst dann). Wenn ihr das verhandelt und unterschrieben habt. GRUSELIG

W
Waschbär

17.03.2008 um 12:52 Uhr

@Londo, ich schliesse mich dem Grusseln von Daylight an.

drum prüfe wer bild unterschreibt im einzehlrecht der BR vor der Türe bleibt ! :-(

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