Wenns sich Feierabend mit Pause überschneidet?
Hallo, jetzt suche ich schon eine Weile aber vielleicht bekomme ich hier eine Lösung!Also ich habe felible Arbeitszeiten und muss nach 6 Stunden eine Pause machen. Jetzt kam es schon öfter vor, dass ich den Feierabend nach 6 Stunden nicht schaffte. Meine Chefin verlangt eine Abrechnung einer Pause von 30 min, dass ich hinterher eigentlich nur noch 5 Stunden und 30 Arbeitszeit haben....weil ich 6 Stunden und 15 min gearbeitet habe...das kann doch nicht sein????Oder doch?Über schnelle Antworten wäre ich sehr dankbar... Liebe Grüße Kathrin
Community-Antworten (10)
01.06.2006 um 20:01 Uhr
Hallo, gesetzlich festgelegte Pause. Nachzulesen § 4 ArbZG. Dein AG ist verpflichtet sich daran zu halte. Wäre schön, wenn da alle AG drauf achten! Natürlich solltest du die Pause dann auch machen. Vielleicht kannst du nach ca. 4 bis 5 Stunden schon abschätzen, ob du deine Arbeit pünktlich schaffst?! Gruß, Dame
01.06.2006 um 20:42 Uhr
Hallo Kat ich kenne das Dilemma, da ich auch 6 Std. arbeite und manchmal das gleich Problem habe. Hier gibt es nur unbürokratische Lösungen, denn die gesetzliche ist einfach die, dass Du eine Pause nehmen musst.
Wir handhaben es so, dass wir in dem Fall, dass ich aufgrund eines plötzlichen Ereignisses, welches ich voher nicht einkalkulieren konnte, länger bleiben muss, auf der Stundenkarte eine halbe Stunde dazuschreiben.
Vielleicht ist ähnliches bei Dir auch möglich?
02.06.2006 um 01:16 Uhr
Kat_1976,
Pause und Feierabend können sich doch gar nicht überschneiden!
Wenn Du 6;15 gearbeitet hast dann warst Du doch 6:45 im Betrieb.
02.06.2006 um 01:29 Uhr
Klar sehe ich auch so. jedenfalls kann dann nicht eine Arbeitszeit von 5.30 herauskommen. Mindestens von 5.45. Oder dein AG sagt du muss einfach weg sein nach 6 Stunden. Dann bleibt halt auch am kommenden Tag was zu tun.
02.06.2006 um 01:31 Uhr
Wenn der AG aber der Meinung ist die Arbeit muss echt fertigwerden, weil das irgendwie oberscheisswichtig ist , muss auch die Mehrarbeit bezahlt werden.
02.06.2006 um 17:09 Uhr
@Ramses II Wenn Du 6;15 gearbeitet hast dann warst Du doch 6:45 im Betrieb.
Wenn ich z.B. in der Pflege oder Betreuung länger brauche, weil ein Bewohner (zu pflegender) sich beim Mittagessen mehr Zeit lässt und der Spätdienst erst kommt, wenn ich schon Feierabend habe und das Übergabebuch auch noch geschrieben werden muss, dann kommt man manchmal mit der vorhandenen Zeit nicht hin. Meine Pause habe ich aber morgens auch nicht genommen, da ich ja dachte, ich würde pünktlich fertig.
Jetzt habe ich also 6.15h gearbeitet und war noch nicht 6.45h im Betrieb
Also: halbe Stunde mehr aufschreiben als man tatsächlich da ist, wenn dies möglich ist. Ist aber nicht gesetzmäßig und wird schwierig beim Versicherungsfall. Deswegen wird Ramses II sich für diesen Tipp die Haare raufen, Kölner und Benno mich aus dem Musketierverband ausschließen und Fayence über eine andere, gesetzmäßigere Lösung nachdenken.
LG Lotte
02.06.2006 um 21:09 Uhr
@Lotte Du wirst verbannt! ;-)
02.06.2006 um 22:40 Uhr
Lotte,
offensichtlich hat Dein Arbeitsgeber ein organisatorisches Problem.
Ich meine nicht dass es meine Aufgabe ist, die organisatorischen Probleme Deines Arbeitsgebers zu lösen. Ist es Deine Aufgabe?
03.06.2006 um 00:56 Uhr
@Ramses mein AG würde behaupten, dass ich ein organisatorisches Problem habe. Du musst das mit dem Spätdienst nicht falsch verstehen, es ist nicht so, als ob es im ganzen Haus keinen Spätdienst gäbe. Nur halt auf meiner Gruppe manchmal nicht, deshalb muss die morgendliche Arbeit geschafft sein bis ich gehe. Da ich ja jetzt fast vollständig freigestellt bin, werde ich aber diese Probleme bald nicht mehr haben.
@Kölner Ja, das soziale "Gesocks" ist halt überall gleich: mit viel Gefühl außerhalb des gesetzgebenden Rahmen
06.06.2006 um 09:33 Uhr
Sooooo, Danke für die vielen Antworten. Ich habe mich jetzt an unsere Personalabteilung gewandt und diese Lösung war für mich auch am ehsten verständlich. Meine Chefin war nicht begeistert und es gab Ärger...kann ja aber auch nicht sein, dass jeder Abteilungsleiter eine eigene Interpretation von der Arbeitszeitabrechnung gibt, wo es wohl eindeutige Anweisungen gibt... Also: Bin ich länger als 6 Stunden da und unter den 6,30 Stunden, entfällt die Zeit nach 6 Stunden....Bsp. Bei 6 Stunden und 10 min...habe ich eine erfüllte Arbeitszeit von 6 Stunden und nicht 5 Stunden und 40 min...erscheint mir gerechter und bin zufrieden... Das Gesetz sagt eindeutig nach 6 Stunden muss eine Pause gemacht werden und diese darf nicht am Ende eines Arbeitstages liegen und muss tatsächlich erfüllt sein...
Vielleicht hat ja noch jemand mal solche Probleme...
Verwandte Themen
Top Arbeitsbedingungen, Top Arbeitszeiten, Top Gesamtklima - Eure Meinung dazu, wenn dies Eure Arbeitszeiten und Bedingungen wären?
ÄlterHallo, Eure Meinung dazu, wenn dies Eure Arbeitszeiten und Bedingungen wären. Vorher aber noch ein wenig Lektüre: BetrVG, § 90 Unterrichtungs- und Beratungsrechte . . . 2) Der Arbeitgeber ha
Betriebsvereinbarung Arbeitszeit und Verfügungszeit
ÄlterHallo Liebes Forum haben ein kleines Problem unsere BV Arbeitszeit und Verfügungszeit wurde gekündigt letztes Jahr durch AG jetzt im Juni wurde uns eine neue BV vorgelegt die wie folgt lautet: Bitte u
Pausen Chaos! Ich Blicke nicht mehr durch.
ÄlterHallo zusammen. Thema: Pausen in 2-3 Schichten Zitat BV Druckerei 2-u 3-schicht (nur Druckerei) 6-14uhr. 14-22uhr 22-6uhr In der Buchbinderrei wird auf Bedarf 3 Schicht gearbeitet ansonsten 2
Pausenregelungen
Hallo ! Ich habe zwei Fragen zur Pausenregelung: Mitarbeiter A arbeitet von 7-9 Uhr (2Std) , macht 30 min Pause und setzt dann um 9:30 bis 16:00 Uhr (6;30 Std) fort. Muss sie Pause nach 6 stunden
Pause - bei 6 Std. täglicher Arbeitszeit?
ÄlterIch bin als S hwerbehinderter gastgewerblicher Mitarbeiter in der Küche eines Fast-Food-Restaurants, arbeite dort 6 Std., bekomme eine Pause, obwohl mir die gar nicht zusteht, mir wird aber trotzdem g