Hallo Forummitglieder,

Erhält ein nach §38 BetrVg komplett freigestelltes BR-Mitglied auch weiterhin seine Funktionszulage als Dienststellenleiter, auch wenn er diese Funktion während seiner Freistellung nicht mehr wahrnimmt?? Muß der AG, nachdem das BR-Mitglied nicht mehr freigestellt ist ( z.B. keine Wiederwahl bei der nächsten BR-Wahl), dem BR-Mitglied genau den selben Arbeitsplatz mit der selben Funktion zurückgeben? Was geschieht mit dem Kollegen, der die Position bis dahin inne hatte?
Gruß
Bommel