Funktionszulage bei Freistellung?
Hallo Forummitglieder,
Erhält ein nach §38 BetrVg komplett freigestelltes BR-Mitglied auch weiterhin seine Funktionszulage als Dienststellenleiter, auch wenn er diese Funktion während seiner Freistellung nicht mehr wahrnimmt?? Muß der AG, nachdem das BR-Mitglied nicht mehr freigestellt ist ( z.B. keine Wiederwahl bei der nächsten BR-Wahl), dem BR-Mitglied genau den selben Arbeitsplatz mit der selben Funktion zurückgeben? Was geschieht mit dem Kollegen, der die Position bis dahin inne hatte? Gruß Bommel
Community-Antworten (1)
01.06.2006 um 21:12 Uhr
Hallo Bommel Der Anspruch des freigestellten Mitglieds umfasst alle Entgeldsbestandteile, die den vergleichbaren AN zufließen und die auch das freigestellte BRM erhalten hätte wäre es nicht freigestellt (Fitting BetrVG §38 RN 87) Nach der Freistellung darf das Einkommen für ein Jahr (nach drei zusammenhängenden Amtsperioden zwei Jahre) nicht geringer sein als das vergleichbarer AN mit betriebsüblicher betrieblicher Entwicklung (Fitting §38 RN 92). Wo man dann arbeitet ist mit AG und BR abzustimmen. Ein neuer Arbeitsplatz wäre eine Versetzung und da hat der BR Mitbestimmungsrecht.
Verwandte Themen
Funktionszulage Zulage für BR einfach wegfallen lassen? Lohnkürzung?
ÄlterHallo, unser BR Gremium hat seit mehreren Jahren eine Funktionszulage für die Betriebsratstätigkeit bekommen, die hat sich auch prozentual mit den Tariferhöhungen angepasst. Bei der vorletzen Abrec
Mitbestimmung des BR bei Teilzeit in Elternzeit
ÄlterHallo! Eine Mitarbeiterin bekleidete eine Vollzeitstelle mit Personalverantwortung für 5 Mitarbeiter. Sie ging in den Mutterschutz mit anschließender Elternzeit: 6 Monate. Während dieser Zeit hatte e
Kündigung einer Funktionszulage
ÄlterHallo Betriebsräte(innen) Ich habe folgendes Problem. Als ich noch kein Betriebsratsmitglied war wurde mir 2008 eine Funktionszulage zugesichert. Diese wurde auch mit folgendem Wortlaut als Anlag
Anspruch auf Funktionszulage auch wenn die Funktion der Hauptjob ist
ÄlterHallo! Einzelhandelsunternehmen. Im Tarifvertrag und auch in Betriebsvereinbarungen sind Funktionszulagen verankert. Die meisten beziehen sich auf "zusätzliche" Funktionen, bspw. für den Verkäufer de
Funktionszulage und Leistungszulage
ÄlterHallo Ihr Lieben, ich werde nach TVÖD bezahlt und erhalte seit 1 1/2 Jahren eine Leistungszulage in Höhe von 100 € brutto. Ich erhalte ab Mai 2022 eine Funktionszulage in Höhe von 250 € brutto, jedo