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Betriebsvereinbarung Weihnachtsgeld - hat der BR das Recht, die Auszahlungsbelege einzusehen?

T
Thom220
Jan 2018 bearbeitet

Hallo wir haben für dieses Jahr eine Betriebsvereinbarung abgeschlossen in welcher Vereinbart wurde das "alle" Beschäftigten ein Weinachtsgeld von 1000€ Brutto bekommen. Habe ich als BR das recht die Auszahlungsbelege einzusehen.

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Community-Antworten (5)

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Z.Ickig

01.06.2006 um 09:05 Uhr

  1. Diese BV dürfte wohl unwirksam sein, siehe § 77 Abs. 3 BetrVG

  2. Da Sonderzahlungen als zusätzliches Brutto-Entgelt auf der monatlichen Lohn- und Gehaltsabrechnung auftauchen, gibt es wohl keine "Auszahlungsbelege". Der BR hat kein Einsichsrecht in die Einzelabrechnungen. Er darf lediglich die Brutto-Lohn-und Gehaltslisten einsehen. Das müßte aber auch genügen, denn die Brutto-Listen für den fraglichen Monat müßten sich um die ausgehandelten Summen nach oben verändern.

V
viktor

01.06.2006 um 10:37 Uhr

Naja, es kommt darauf an, wie man die Zulage definiert. Ich kann also nicht unbedingt den Tarifvorbehalt erkennen. Die Gewerkschaften regeln ja "üblicher Weise" in ihren Tarifen auch kein Weihnachtsgeld sondern Jahresabschlussleistungen oder ähnliches.

RI
Ramses II

01.06.2006 um 12:27 Uhr

Viktor,

Du meinst also es käme nur auf die Verpackung an, nicht auf den Inhalt?

V
viktor

01.06.2006 um 12:40 Uhr

fast wie im richtigen Leben! Ich denke wir wollen doch was für die Kollegen erreichen. Da muss man zuweilen auch über den eigenen (gewerkschaftlichen) Schatten springen.

RI
Ramses II

01.06.2006 um 12:47 Uhr

Du meinst also dass man durch den Abschluss unwirksamer Vereinbarungen etwas für die Kollegen erreicht?

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