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Dieser Beitrag ist vor 7 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Führung des Dienstplanprogrammes

B
blondy
Jul 2018 bearbeitet

Hallo, ich bin freigestellte BRV. Bisher habe ich mich im Dienstplanprogramm selber geführt. Jetzt erhalten wir ein neues Dienstplanprogramm und es heißt: keiner soll sich selber führen. Ist das O.K.? Ich muss dann einer Dame von der Personalabteilung mitteilen, wenn ich länger bleibe, oder früher komme, womöglich noch mit der Angabe von Gründen? Glg.

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Community-Antworten (3)

C
celestro

09.07.2018 um 13:39 Uhr

"Ich muss dann einer Dame von der Personalabteilung mitteilen, wenn ich länger bleibe, oder früher komme, womöglich noch mit der Angabe von Gründen?"

Die Frage solltest Du erst einmal selbst beantworten, sonst kann Dir hier niemand helfen.

S
stehipp

09.07.2018 um 13:49 Uhr

Wenn der Arbeitgeber so personalintensiv arbeiten möchte, sein Problem. Also die Meldung wann du kommst und/oder gehst kannst du der Dame ja mitteilen, was du machst auch: BR-Arbeit.

K
kratzbürste

09.07.2018 um 14:03 Uhr

Hallo - schon mal was von Mitbestimmung gehört. Wenn der AG eine neue Software einführt gilt bekanntlich § 87 Abs 1 Nr 6 BetrVG. Und demzufolge kann es nicht "von irgendwo her heißen" , dass irgendwer irgendwie etwas anders handhaben kann.

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