Erstellt am 29.06.2010 um 19:38 Uhr von caretakerFM
Natürlich, erstmal durch den Stellvertreter!
Sollte auch der nicht anwesend sein ist der erste TO die Wahl eines zeitlich begrenzten Vorsitzenden in der BR-Sitzung.
Erstellt am 29.06.2010 um 19:53 Uhr von Oktober
Aber ist die Führung der laufenden Geschäfte nicht Aufgabe des Betriebsausschusses? (9 BR-Mitglieder). Im BetrVG § 27.2 steht dass der BA die laufenden Geschäfte des BR führt.
Nur bei BR mit weniger als 9 Mitgliedern können sie auf den Vorsitzenden des BR übertragen werden... Was ist nunmehr richtig? Danke!
Erstellt am 29.06.2010 um 20:49 Uhr von Lotte
caretaker,
Deine Antwort hat nicht wirklich Bezug zur gestellten Frage, oder?
Oktober,
was verstehst Du denn unter laufende Geschäfte? Wenn der BR einen Beschluss fasst und der BRV dazu einen Brief verfasst, zählt das eher zu seinen Aufgaben, als wenn er eine BV verhandelt und diese dann nur noch zum "Abnicken" dem BR vorlegt.
Leider spricht auch das BetrVG immer von laufenden Geschäften ohne diese zu konkretisieren.
Erstellt am 29.06.2010 um 21:03 Uhr von Oktober
Z.B. (ich habe gegooglet:-)
* Ausführung der Beschlüsse des Betriebsrats,
* Erledigung des Schriftverkehrs,
* Organisation des Betriebsratsbüros,
* Organisatorische, räumliche und inhaltliche Vorbereitung der Betriebsratssitzungen und Betriebsversammlungen,
* Sammeln, Ablegen und Verteilung von Mitteilungen, Gesprächs- und Aktennotizen sowie Protokollen,
* die Erledigung sonstiger verwaltungsmäßiger und organisatorischer Aufgaben, die die ordnungsgemäße Durchführung der gesetzlichen Aufgaben des Betriebsrat sicherstellen.
Erstellt am 29.06.2010 um 21:12 Uhr von Lotte
Oktober,
und Du möchtest gerne, dass der BA das übernimmt? Und bei Euch macht das aber der BRV?
Erstellt am 29.06.2010 um 21:21 Uhr von Oktober
Meine Frage ist, ob der BRV das darf. Od. ob bei einem Gremium ab 9 BR-Mitglieder der BA das machen muss. Das ist mir unklar.
Erstellt am 29.06.2010 um 21:27 Uhr von Lotte
Oktober,
wenn der BR möchte, dass der BRV bestimmte Dinge von denen, die Du oben aufgezählt hast erledigt, da er z. B. freigestellt ist, dann darf er das nicht nur, dann hat er das zu tun ;-)
Wenn allerdings der BA diese Dinge erledigen möchte, so kann ein BRV/BR m. E. den BA nicht einfach arbeitslos machen, indem er sämtliche Organisation übernimmt.
Erstellt am 29.06.2010 um 21:29 Uhr von Oktober
Erstellt am 29.06.2010 um 21:31 Uhr von Lotte