Führung der laufenden Geschäfte
Guten Abend! Bei einem Gremium von 9 BR-Mitgliedern, darf die Führung der laufenden Geschäfte des BR-Vorsitzenden übertragen werden? Danke!
Community-Antworten (9)
29.06.2010 um 21:38 Uhr
Natürlich, erstmal durch den Stellvertreter! Sollte auch der nicht anwesend sein ist der erste TO die Wahl eines zeitlich begrenzten Vorsitzenden in der BR-Sitzung.
29.06.2010 um 21:53 Uhr
Aber ist die Führung der laufenden Geschäfte nicht Aufgabe des Betriebsausschusses? (9 BR-Mitglieder). Im BetrVG § 27.2 steht dass der BA die laufenden Geschäfte des BR führt. Nur bei BR mit weniger als 9 Mitgliedern können sie auf den Vorsitzenden des BR übertragen werden... Was ist nunmehr richtig? Danke!
29.06.2010 um 22:49 Uhr
caretaker, Deine Antwort hat nicht wirklich Bezug zur gestellten Frage, oder?
Oktober, was verstehst Du denn unter laufende Geschäfte? Wenn der BR einen Beschluss fasst und der BRV dazu einen Brief verfasst, zählt das eher zu seinen Aufgaben, als wenn er eine BV verhandelt und diese dann nur noch zum "Abnicken" dem BR vorlegt. Leider spricht auch das BetrVG immer von laufenden Geschäften ohne diese zu konkretisieren.
29.06.2010 um 23:03 Uhr
Z.B. (ich habe gegooglet:-) * Ausführung der Beschlüsse des Betriebsrats, * Erledigung des Schriftverkehrs, * Organisation des Betriebsratsbüros, * Organisatorische, räumliche und inhaltliche Vorbereitung der Betriebsratssitzungen und Betriebsversammlungen, * Sammeln, Ablegen und Verteilung von Mitteilungen, Gesprächs- und Aktennotizen sowie Protokollen, * die Erledigung sonstiger verwaltungsmäßiger und organisatorischer Aufgaben, die die ordnungsgemäße Durchführung der gesetzlichen Aufgaben des Betriebsrat sicherstellen.
29.06.2010 um 23:12 Uhr
Oktober, und Du möchtest gerne, dass der BA das übernimmt? Und bei Euch macht das aber der BRV?
29.06.2010 um 23:21 Uhr
Meine Frage ist, ob der BRV das darf. Od. ob bei einem Gremium ab 9 BR-Mitglieder der BA das machen muss. Das ist mir unklar.
29.06.2010 um 23:27 Uhr
Oktober, wenn der BR möchte, dass der BRV bestimmte Dinge von denen, die Du oben aufgezählt hast erledigt, da er z. B. freigestellt ist, dann darf er das nicht nur, dann hat er das zu tun ;-) Wenn allerdings der BA diese Dinge erledigen möchte, so kann ein BRV/BR m. E. den BA nicht einfach arbeitslos machen, indem er sämtliche Organisation übernimmt.
29.06.2010 um 23:29 Uhr
Vielen Dank, Lotte!
29.06.2010 um 23:31 Uhr
Oktober, gerne ;-)
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