Erstellt am 21.10.2009 um 21:41 Uhr von kriegsrat
carol, was heißt "umzug" ?
zieht hr.müller in das büro von fr. maier?
zieht eine abteilung vom 1.stock in den dritten stock?
zieht die gesamte firma von a-stadt nach b-stadt ?
liegt eine betriebsänderung vor ?
oder nur mitbestimmungspflichtige versetzungen?
oder keines von beiden ?
hat der AG lediglich eine informationspflicht ?
oder liegen mitbestimmungspflichtige tatbestände vor ?
warum wird keine br-sitzung einberufen, in der die problematik ausführlich besprochen wird?
Erstellt am 21.10.2009 um 21:56 Uhr von Carol
Hallo,
Es handelt sich um den Umzug des "Hauptsitzes" (ca. 80 Mitarbeiter) in eine benachbarte
Stadt und einem n e u e n Tarifgebiet. Es liegt keine Betriebsänderung vor.
Der Arbeitgeber hatte wohl lediglich eine Informationfplicht (etwas anderes ist mir nicht bekannt). Eine BR-Sitzung wurde nicht einberufen (es hätten die Außenstellen auch gar
nicht so schnell anreise k ö n n e n) aber am Freitag findet eine statt.
Wir restlichen BR-Mitglieder (5 an der Zahl) sind der Meinung, dass ein Zweizeiler/E-mail/
ja genügt hätte, um uns kurz in Kenntnis zu setzen. Persönlich wäre das für mich selbstverständlich gewesen, zumal noch am Wochenende bei Gewerkschaft und REchtsanwalt von den Kollegen nachgefragt wurde, nur die eigenen "Kollegen" haben es
erst etwas spät erfahren.
Gruß Carol
Erstellt am 21.10.2009 um 22:10 Uhr von kriegsrat
carol,
aber hallo !
woher bist du so sicher, das bei einem umzug von 80 mitarbeitern in eine andere stadt keine betriebsänderung vorliegt, die einen interessenausgleich und sozialplan erfordert ?
ihr solltet euch dringend einen sachverständigen zu diesem thema herbeibeschließen......
oder habt ihr die §§ 111 ff BetrVG schon durch euren rechtsanwalt ausschließen können?
Erstellt am 21.10.2009 um 22:25 Uhr von carol
Hallo,
....dies alles werden wir am Freitag zusammen mit einem Vertreter der IG Metall besprechen. Es geht hier wirklich nur darum, dass 5 BR-Miglieder "im Regen stehen"
wenn die GF bei der "Pressekonferenz mit Schaltung in die Außenstellen" verkündet,
der BR sei bestens informiert und in Wirklichkeit wissen dies nur Leute.
Vom "Anstand" mal abgesehen: Dies wird ein Thema am Freitag sein und ich möchte
einfach nur wissen: Wie hält man es denn so untereinander, gibt es so etwas wie
ein Recht auf Information?
LG Carol
Erstellt am 21.10.2009 um 22:38 Uhr von kriegsrat
es gibt den § 26 betrVG,
der eben regelt, daß nicht irgendein br-mitglied, das der AG gerade im flur erwischt sondern der BRV bzw. bei verhinderung sein stellvertreter zur entgegennahme von erklärungen, die dem betriebsrat gegenüber abzugeben sind, berechtigt sind
und die informieren dann den rest des gremiums..........
Erstellt am 21.10.2009 um 22:45 Uhr von neskia
Der Ansatz von kreigsrat könnte gehen. Gehören der Vorsitzende und Stellvertreter zu den 5 Unwissenden oder den zwei "Informierten"?
Erstellt am 22.10.2009 um 07:23 Uhr von carol
Hallo,
informiert wurde der Stellvertreter. Die Vorsitzende war krank, hatte aber vorher klargemacht, dass sie tel. oder per Mail grundsätzlich erreichbar ist und war ebenso
sehr sauer (und ist auch morgen bei der Sitzung wieder dabei).
Nochmals muss darauf hingewiesen werden, dass die Sache mit den "mangelnden
Informationen" zunimmt und z. B. Verhandlungsergebnise aus der Parität. Kommission
nur häppchenweise weitergegeben werden und dabei unterschieden wird, wer was "wissen darf". Ich dachte immer, wir wären alle gleichberechtigte Mitglieder.....und das heißt doch wohl auch, dass alle g l e i c h informiert werden. Oder gibt es auch hier Unterschiede?
LG Carol
Erstellt am 22.10.2009 um 09:00 Uhr von rainerw
@carol
Hier gibt es absolut keine Unterschiede. Jeder im Gremium ist dem anderem gleich. Der BRV oder sein Stelli hat lediglich die Funktion Sachen entgegen zu nehmen oder das Gremium nach außen hin zu vertreten.
Wenn wie in eurem Fall die BRV angekündigt hat das sie jederzeit zu erreichen ist, aber bei so einem Thema nicht unterrichtet wurde, solltet ihr euch überlegen ob ihr den richtigen Stelli habt. Eine Abwahl ist jederzeit möglich.
Desweiteren stellt sich noch die Frage hat die BRV nur dem Gremium gegenüber geäußert das sie jederzeit zu erreichen ist oder auch gegenüber der GL? Sollte sie es gegenüber der GL auch geäußert haben wäre der Stelli garnicht empfangsberechtigt gewesen.
Ich denke aber mal das bei euch noch mehr im unargen liegt. Was heißt die anderen hätten garnicht so schnell anreisen können? Die GL hat den BR rechtzeitig zu unterrichten. Lese dazu mal § 80 Abs. 2 BetrVG. Ist das nicht der Fall kann doch der BR dieser Informationsveranstaltung erst mal fern bleiben...... sich zum ende dieser Sitzung vor die Türe stellen und sein eigenes Statement zu dem Thema abgeben. So etwas erhöht immer den Druck auf den AG. Gerade bei diesem schwierigem Thema das bei euch ansteht ist es enorm wichtig Druch aus zu üben. In Deinem Fred spielst Du das zweite Thema das der Standort verlegt werden soll zu schnell runter. Ich denke, das ihr das noch vor eurer eigentlichen Frage stellen solltet. Denn ich sehe es wie kriegsrat das hier durchaus der 111er in betracht kommt und da geht es um die existenz von 80 MA.
Erstellt am 23.10.2009 um 22:18 Uhr von carol
Hallo,
tja, heute ist Freitag, und jetzt weiß ich mehr: Es hat Folgen, dieser Wechsel. Ihr habt da richtig gelegen....Jetzt ist erst mal Ratlosigkeit angesagt. Ich muss mich erstmal sammeln..
Der neue Tarifvertrag (Pflaz) ist schon auf den ersten Blick deutlich schlechter..und auf den zweiten auch: z. B. Alterssicherung... Das wird auch ein Thema bei einigen Mitarbeitern .
Jetzt gehts erst richtig los, wie ihr vorausgesagt habt.
Erstellt am 23.10.2009 um 22:37 Uhr von rainerw
Uns wäre es wohl liebe rgewesen wir hätten falsch gelegen.