Ab wann besteht ein Anspruch auf ein Krankenzimmer im Betrieb?
Hallo, ich würde gerne wissen, ob bzw. ab wann ein Anspruch auf ein Krankenzimmer im Betrieb besteht. Hängt das ab von der Anzahl der Mitarbeiter? Gibt es dazu gesetzliche Vorgaben? Und, liegt es im Aufgabenbereich des Betriebsrates dies durchzusetzen? Vielen Dank! Jones
Community-Antworten (4)
31.05.2006 um 15:26 Uhr
Sorry, ich hab das nicht nochmal eingestellt. Bin nur auf den Refresh-Button in meinem Browser gegangen... ???
31.05.2006 um 15:51 Uhr
Hallo, nun wurde mein ursprünglicher -ebenfalls unbeantworteter- Beitrag wohl gelöscht. Wer also trotzdem Infos zu meinem Thema weitergeben kann.. Ich wäre nach wie vor dankbar!
31.05.2006 um 16:12 Uhr
Schau mal hier nach:
01.06.2006 um 20:53 Uhr
Hallo Jonas. Krankenzimmer? oder Saniraum?
sieh Dir mal die BGV A 1 an
Zu finden Berufsgenossenschaft für Einzelhandel www.bge.de bei Suchen BGV A 1 eingeben Unter Dritter Abschnitt Erste Hilfe §25 wirst DU es finden
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