Entgeltfortzahlung wenn vor Feiertag Urlaub?
Hallo,
was passiert wenn ein Arbeitnehmer in der Metall- und Elektroindustrie vor einem Feiertag Urlaub hat? Wird die Grundvergütung bezahlt? Bezahlt würde sie meiner Meinung nach nur nicht, wenn er unentschuldigt fehlen würde (siehe 18 Entgeltfortzahlungsgesetz §2 Absatz 3).
Community-Antworten (1)
31.05.2006 um 11:48 Uhr
Ich bin zawr nicht in der Elektro- und Metall; aber warum sollte denn der Feiertag Einfluß auf den bezahlten Urlaub haben? Das wäre unlogisch.
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