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Zugriff betriebsfremder Projektleiter auf internetbasierte Arbeitszeitkonten

K
Kollege
Jan 2018 bearbeitet

Unser Unternehmen arbeitet zusammen mit 2 anderen deutschen Unternehmen als Arbeitsgemeinschaft. Aus Gründen der Praktikabilität hat unser Betriebsrat einer Regelung zugestimmt nach der betriebsfremde Projektleiter der o.g. Fremdunternehmen Zugriff auf die internetbasierten Arbeitszeitkonten der Mitarbeiter unseres Unternehmens haben. Angeblich geht es hierbei um eine bessere Projektsteuerung und eine "Überwachung" der Einhaltung der Bestimmungen des Arbeitszeitgesetzes. In der Realität nutzen die betriebsfremden Projektleiter ihren Zugriff zur Kontrolle der Mitarbeiter. Unser Datenschutzbeauftragter bezeichnet die o.g. Regelung als unproblematisch weil es sich hier nur um Auftragsdatenverarbeitung handeln soll.

Ich sehe in der o.g. Regelung einen klaren Verstoss gegen Mitarbeiterdatenschutz und erbitte hierzu eine Einschätzung.

Schließlich handelt es sich bei Daten in einem Arbeitszeitkonto um personenbezogene Daten die Betriebsfremde nichts angehen.

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Community-Antworten (4)

G
gironimo

04.09.2015 um 10:49 Uhr

Ich sehe kein Probleme.

Allerdings: Es muss nur klar geregelt sein, wer zu welchen Zweck zugriff auf welche Daten hat.

Darum muss doch die Fremdfirma nicht auf alle Daten zugriff haben, sondern nur auf die Ihrer Mitarbeiter. Aber das lässt sich ja einstellen.

O
outofmemory

04.09.2015 um 10:56 Uhr

Kollege, mit diesen Angaben kann ich noch keine Einschätzung abgeben. Was mir fehlt: -Im Welchem Verhältnis stehen die Projektleiter zu eurem und/oder den 2 anderen Unternehmen? -Aus welchem Land kommen die Projektleiter? -Welchen Umfang hat der Zugriff auf die Arbeitszeitkonten? -Wie ist die zeitliche Begrenzungen der Zugriffe? -Sind die Projektleiter im Datenschutz unterwiesen und verpflichtet? -Wie sieht der Kooperationsvertrag zwischen den Unternehmen aus? -Was bedeutet überwachen? -Was regelt die BV bei Eskalationen bzgl. Arbeitszeitkonten durch den Projektleitern? -Wer überwacht die richtigkeit der Zugriffe?

+++edit+++ respekt, dass gironimo da jetzt schon was einschätzen kann.

S
Stoni

08.09.2015 um 11:42 Uhr

Gibt es einen mitbestimmten Datennutzungsvertrag zwischen den beteiligten Unternehmen? Es sollte doch einen Datenschutzbeauftragten geben der Eure Fragen beantworten kann. Ist zumindest im BDSG vorgeschrieben.

P
Pjöööng

08.09.2015 um 17:07 Uhr

Ich denke, outofmemorys Liste kann man schon ein wenig zusammendampfen. Insbesondere die Frage nach dem Herkunftsland der Projektleiter scheint mir doch etwas abwegig.

Ganz wesentlich ist erst einmal die Frage nach dem Zweck der Datenerhebung.

Insgesamt ist für mich das Konstrukt aber noch nicht nachvollziehbar. Bedienen sich diese "betriebsfremden" (gemeint ist wohl "unternehmensfremd"?) Projektleiter einfach der fremden Arbeitnehmer? Lassen sich die Arbeitgeber hier einfach eine ihrer unternehmerischen Hauptauifgaben (Personalsteuerung) aus der Hand nehmen?

Und warum überwachen betriebs- oder unternehmensfremde Projektleiter die Einhaltung des Arbeitszeitgesetzes?

Irgendwie klingt mir das alles zu wirr, insbesonder der Begriff der "Auftragsdatenverarbeitung"! Nach dem wie ich den Beitrag lese, ist es keine Auftragsdatenverarbeitung, da es sich hierbei um ureigenste Daten des Arbeitgebers handelt. Auftragsdatenverarbeitung ist die Verarbeitung fremder Daten.

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