Vor 6 Jahren hat der damalige BRV ( seit über 4 Jahren nicht mehr in Amt und Würden ) eine BV unterschrieben, in der die Wochenstunden unserer Kollegen in Sachsen Anhalt von Tariflich 38 Std. auf 37,5 Std. wegen betrieblicher Erfordernisse gekürzt wurden. Dies betraf ca. 80 Mitarbeiter aus einem Bereich. Ca. 50 Kollegen dort an dem Standort behielten ihre 38 Std. In der Zwischenzeit wuchs dieser Standort auf ca. 400 Kollegen bis heute an, wobei die neueingestellten Kollegen alle mit 37,5 Std. eingestellt wurden/werden. Jetzt will der AG auch die restlichen 50 Kollegen von 38 Std. auf 37,5 Std. ändern. Es sollen Gespräche zwischen Personalreferent und jeweiligen betroffenen Mitarbeiter geführt werden. Uns, dem BR, hat er nun 50 Anhörungen nach § 99 BetrVG vorgelegt.

Ist das korrekt so? Es ist für mich keine Einstellung, Eingruppierung, Umgruppierung oder Versetzung.

Es ist doch eine Arbeitsvertragliche und somit eine individuelle Änderung oder sind wir als BR hier gefordert?