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Teilzeitantrag dritte Führungsebe

M
Muschelschubser
Jul 2023 bearbeitet

Hallo zusammen,

bei uns widerspricht sich die GL gerade selbst.

Ein MA aus der 3. Führungsebene möchte gern 34 statt 39 Wochenstunden arbeiten. Aufgrund privater Baustellen hat er das bereits zeitlich befristet genehmigt bekommen, mit dem Hinweis, dass daraus kein Recht auf Entfristung hergeleitet werden kann.

Die GL argumentiert, dass Führungskräfte grundsätzlich keine unbefristete AZ-Reduzierung erhalten sollen.

Tatsächlich haben aber schon 2 (in etwa gleichaltrig, identische Stellenbeschreibung) Kollegen eine unbefristete AZ-Reduzierung um 4 bzw. 5 Wochenstunden durchsetzen können.

Wäre es in der Konstellation nicht unheimlich schwer für den AG, die dringende betriebliche Notwendigkeit der 39 Wochenstunden nachzuweisen, um mit der Begründung den Antrag des MA abzulehnen?

Sollte es für den betroffenen MA nicht ausreichen, auf die vergleichbaren MA zu verweisen und auf die Regelungen in §8 TzBfG zu pochen?

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Community-Antworten (3)

D
DummerHund

10.07.2023 um 22:40 Uhr

Der AG sagt ja nur das man kein Recht herleiten kann. Diese Aussage ist für mich ja kein generelles Nein für später.

T
Thomas63

11.07.2023 um 09:13 Uhr

Nennt man Brückenteilzeit. Machen bei uns in der Firma einige. Am ende der Zeit gehts zurück zur alten Zeit oder es wird verlängert. Auch bei uns hält sich auch der AG vor das der Vertrag erstmal endet und sich nicht automatisch verlängert. Es ändert aber auch nichts daran das ein MA(egal ob Führungskraft oder "normaler" MA) das Anrecht auf Teilzeit hat.

K
Kehler

11.07.2023 um 10:04 Uhr

Kein Recht auf Entfristung? Vesteh ich nicht ganz. Wenn die Befristung ein Ablaufdatum hat, ist man danach automatisch wieder bei seinen vorherigen Stunden so wie sie vor der Befrsitung waren. So eine Befristung kann ja vom MA mehrmalsverlängert werden, wenn der AG mitmacht.

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