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Vesetzung/Aufhebungsvertrag - Wie sollen wir uns verhalten?

P
parteibuch
Jan 2018 bearbeitet

Guten Tag, ein langjähriger Mitarbeiter (16 Jahre) hat einen Aufhebungsvertrag bekommen, den er nicht unterschrieben hat. Er hat diese Angelegenheit dem Anwalt übergeben ist unter Fortzahlung seiner Bezüge frei gestellt!

Am nächsten Tag wurde auf unserer Intranetseite veröffentlicht, daß ein interner Mitarbeiter (5 Jahre im Unternehmen) jetzt seinen Job plus einem anderen Aufgabengebiet machen soll. Der Versetzungsmitteilung haben wir als Betriebsrat mit Bezug auf den langjährigen Mitarbeiter widersprochen. Jetzt hat uns der Arbeitgeber mitgeteilt, daß diese Stelle eine neue Arbeitsstelle wäre, die es so noch nicht gegeben hat. Allerdings sind wir der Meinung, daß man dem langjährigen Mitarbeiter dieses auch hätte anbieten können, denn dieser hätte sich dort auch ohne Probleme einarbeiten können.

Der Arbeitgeber möchte nun, daß wir der Versetzung zustimmen, aber das können wir doch nicht machen und so unserem langjährigen Kollegen in den Rücken fallen! Es könnte für diesen ja noch zu einer betriebsbedingten Kündigung kommen und wie stehen wir denn dann da, wenn wir ihn nicht so schützen? Oder sind das zwei Paar Schuhe?

Darüber streiten wir uns gerade im Gremium. Wie sollen wir uns verhalten, kann uns jemand helfen?

Vielen lieben Dank! parteibuch

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Community-Antworten (2)

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Werner

29.04.2008 um 10:51 Uhr

Moin parteibuch, sollte der langjährige MA den Aufhebungsvertrag unterschreiben, seid Ihr raus. Da es sich um eine beidseitige Vereinbarung handelt.

Sollte es zu einer betriebsbedingten Kündigung kommen, ist eine Sozialauswahl erforderlich. Da hat der Kollege mit der langen Betriebszugehörigkeit wohl die besseren Karten.

Der Arbeitgeber hat den Betriebsrat vor jeder Versetzung nach § 99 Abs. 1 BetrVG zu informieren und dessen Zustimmung einzuholen. Stellt der Betriebsrat aber fest, dass der Betroffene im Zuge der Versetzung wegen eines der in § 1 AGG genannten Diskriminierungsmerkmale benachteiligt wird, kann der Betriebsrat die Zustimmung verweigern. Den Antrag auf Zustimmung zur Versetzung würde ich ablehnen bis die Sachlage mit dem langjährigen MA abgeschloßen ist.

P
Petrus

29.04.2008 um 11:14 Uhr

@mitgliedskarte: Ihr lehnt die Versetzung ab. Gründe hat Werner genannt, bzw. wißt ihr die selber. Außerdem ist ja der Freigestellte von Kündigung bedroht, während die Stelle ihm den Arbeitsplatz erhalten könnte (§99 (2) Nr. 3 BetrVG). Wenn es dem ArbGeb nicht passt, kann er sich ja die Zustimmung vom Arbeitsrichter ersetzen lassen (§ 99(4) BetrVG) - wenn er die Richter denn überzeugt...

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