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Dieser Beitrag ist vor 7 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Betriebsruhe

S
solotele
Jul 2018 bearbeitet

Hallo, zu Jahresbeginn war bei uns zunächst kein Betriebsurlaub geplant. Alle AN mußten sich im Urlaubskalender eintragen. Aktuell plant die GL aber für die KW 33 kurzfristig Betriebsruhe u. der BR steht dem offensichtlich mit Zustimmung ggüber. Nun haben aber bereits viele AN ihren Urlaub anders verplant gehabt u. sollten eben "umplanen".

Was meint ihr dazu? Überhaupt so kurzfristig möglich? Danke

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Community-Antworten (3)

A
AlterMann

08.07.2018 um 22:52 Uhr

"...und sollten eben umplanen." Das ist falsch herum gedacht. Der Urlaub wurde schon bewilligt? Dann kann der AG den nicht einfach so stornieren. Als Mitarbeiter würde ich mich mit einigen Mitstreitern zusammentun und eine kurzfristige Betriebsversammlung fordern.

S
solotele

08.07.2018 um 23:07 Uhr

...der Urlaub ist zumindest zu Beginn des Jahres in den U-Plänen eingetragen worden. Genehmigt bzw unterschrieben z. T. noch nicht aber natürlich von den AN so geplant... Was wenn der BR dieser Betriebsvereinbarung zustimmt?

K
kratzbürste

09.07.2018 um 09:59 Uhr

Ihr solltet mal mit dem BR reden. Wenn die eure Interessen nicht kennen, können sie diese auch nicht vertreten.

Ansonsten bin ich der Meinung, dass das Begehren des Arbeitgebers zu spät kommt. Es sei denn, er lässt es sich was kosten.Denn auch der genehmigte Urlaubsplan kann nicht einfach vom Tisch gewischt werden.

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