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Urlaubanspruch im Krankheitsfall mit Schwerbehinderun 80%

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3maedels
Jul 2018 bearbeitet

Hallo, eine Mitarbeiterin einer Zeitarbeitafirma( unbefristeter Vertrag seit 1.4.2017) mit vertraglich vereinbarten Urlaub von 30 Tagen wird ab 4.4.2017 mit Brustkrebs krank. Schwerbehinderung ab 12.4.2017 80%. 5 Tage Urlaub im Januar und Feb 2017 genommen. Mit Wiedereingliederung krank geschrieben bis 9.3.2018. Kündigt wegen verschiedenen Gründen zum 15.82018, wie wird der Urlaub berechnet, bzw. die Zeitarbeitafirma möchte für die Krankheitszeit den Schwerbehinderten Urlaub von 5 Tagen nicht anerkennen. Vielen Dank

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Community-Antworten (2)

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ickederdicke

09.07.2018 um 09:09 Uhr

Wurde das Integrationsamt beim Kündigungsverfahren eingeschaltet ? Die würde ich auch zur Urlaubsfrage kontaktieren.Die 5 tage Zusatzurlaub muss jeder AG hinnehmen.

P
Pjöööng

09.07.2018 um 12:43 Uhr

"möchte für die Krankheitszeit den Schwerbehinderten Urlaub von 5 Tagen nicht anerkennen", ist das wirklich die Begründung?

Oder geht es vielleicht darum dass der Arbeitgeber diese Tage als verfallen betrachtet?

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