Urlaubanspruch im Krankheitsfall mit Schwerbehinderun 80%
Hallo, eine Mitarbeiterin einer Zeitarbeitafirma( unbefristeter Vertrag seit 1.4.2017) mit vertraglich vereinbarten Urlaub von 30 Tagen wird ab 4.4.2017 mit Brustkrebs krank. Schwerbehinderung ab 12.4.2017 80%. 5 Tage Urlaub im Januar und Feb 2017 genommen. Mit Wiedereingliederung krank geschrieben bis 9.3.2018. Kündigt wegen verschiedenen Gründen zum 15.82018, wie wird der Urlaub berechnet, bzw. die Zeitarbeitafirma möchte für die Krankheitszeit den Schwerbehinderten Urlaub von 5 Tagen nicht anerkennen. Vielen Dank
Community-Antworten (2)
09.07.2018 um 09:09 Uhr
Wurde das Integrationsamt beim Kündigungsverfahren eingeschaltet ? Die würde ich auch zur Urlaubsfrage kontaktieren.Die 5 tage Zusatzurlaub muss jeder AG hinnehmen.
09.07.2018 um 12:43 Uhr
"möchte für die Krankheitszeit den Schwerbehinderten Urlaub von 5 Tagen nicht anerkennen", ist das wirklich die Begründung?
Oder geht es vielleicht darum dass der Arbeitgeber diese Tage als verfallen betrachtet?
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