Urlaubanspruch im Krankheitsfall mit Schwerbehinderun 80%
Hallo, eine Mitarbeiterin einer Zeitarbeitafirma( unbefristeter Vertrag seit 1.4.2017) mit vertraglich vereinbarten Urlaub von 30 Tagen wird ab 4.4.2017 mit Brustkrebs krank. Schwerbehinderung ab 12.4.2017 80%. 5 Tage Urlaub im Januar und Feb 2017 genommen. Mit Wiedereingliederung krank geschrieben bis 9.3.2018. Kündigt wegen verschiedenen Gründen zum 15.82018, wie wird der Urlaub berechnet, bzw. die Zeitarbeitafirma möchte für die Krankheitszeit den Schwerbehinderten Urlaub von 5 Tagen nicht anerkennen. Vielen Dank
Community-Antworten (2)
09.07.2018 um 09:09 Uhr
Wurde das Integrationsamt beim Kündigungsverfahren eingeschaltet ? Die würde ich auch zur Urlaubsfrage kontaktieren.Die 5 tage Zusatzurlaub muss jeder AG hinnehmen.
09.07.2018 um 12:43 Uhr
"möchte für die Krankheitszeit den Schwerbehinderten Urlaub von 5 Tagen nicht anerkennen", ist das wirklich die Begründung?
Oder geht es vielleicht darum dass der Arbeitgeber diese Tage als verfallen betrachtet?
Verwandte Themen
Lohneinbuße im Krankheitsfall?
ÄlterDa wir keinen Tarifvertrag haben und nach Stücklohn bezahlt werden, ist mein Lohn bei Krankheits - und Urlaubsstand immer weniger. Der AG meint, er hält sich an die Bestimmungen des Gesetzes und meint
Auslegung Tarifvertrag
ÄlterHallo, unser Betriebsrat diskutiert über die Auslegung unseres Haustarifvertrages. Folgender Sachverhalt: Kollege der seit mehreren Jahren immer wieder bei uns als Saisonbeschäftigter für ca. 9 Monat
Berechnung der Stunden im Krankheitsfall
ÄlterHallo, ich bin Teil eines neuen BR. Es hat sich bei uns folgende Fragen gestellt. . Wie werden die Stunden an Krankheitstagen gerechnet? Wir haben eine neue Personalleitung bekommen, die nun vieles
Minnijobs Lohnfortzahlung?
ÄlterHallo Schlaumeier. Vieleicht könnt ihr mir einen Tip geben. Minnijober unter 400€ ,die nur 2 halbe Tage in der Woche arbeiten, wie sieht es da aus mit bezahltem Urlaubanspruch, Lohnfortzahlung im Kr
AN soll Kinderbetreuung im Krankheitsfall gewährleisten
ÄlterArbeitgeber verlangt von AN, daß er gewährleistet daß Betreuung des Kindes im Krankheitsfall gewährleistet ist (so daß der AN nicht wegen dem kranken Kind zu Hause bleibt). Ist das nicht unverschäm