Erstellt am 20.04.2010 um 15:37 Uhr von paula
das ist keine Form der Gleichbehandlung. Der Gesetzgeber hat nicht geschrieben dass das Urlaubsgesetz oder lohnfortzahlung nicht für Minijober gilt. daher gibt es hier einen gesetzlichen Anspruch. Was Urlaubs- und Weihnachtsgeld betrifft hilft oftmals § 4 TzBfG
Erstellt am 20.04.2010 um 15:42 Uhr von rkoch
paula hat Recht - soviel vorweg.
Ich kenne aber genug Fälle in denen Minijober, die nicht regelmäßig arbeiten bei der Frage nach bezahltem Urlaub, etc. einfach ignoriert werden. Zitat: Die arbeiten ja eh' nicht regelmäßig, an welchen Tagen sollen sie denn dann Urlaub nehmen? Sollen sie einfach sagen "Wenn ich nicht Urlaub gehabt hätte, dann hätte ich an dem und dem Tag gearbeitet... (oder auch nicht)" ???
Derartige Sachen zeigen, das auch unregelmäßige Arbeit in irgendeiner Form geregelt werden müsste - nur wo kein BR, da die Freiheit des AG...... Da hilft nur eines: Darauf achten, das die entsprechenden Regeln im Arbeitsvertrag niedergeschrieben werden, aber wer achtet da schon drauf.