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Zeitkonten - Kappung bei 70 Stunden?

DN
die Neue
Jan 2018 bearbeitet

Guten Morgen zusammen, der AG will mit uns eine Betriebsvereinbarung abschließen (wir sind nicht abgeneigt), nur in einem Punkt sind wir strikt gegen seinen Vorschlag: Er will die eingerichteten Arbeitszeitkonten bei 70 Plusstunden kappen. (bei Minusstunden nicht - warum wohl). So wie das Ganze formuliert ist, geht die Kappung einseitig zu Lasten der MA, d. h. die Vorgesetzten werden nicht in die Verpflichtung genommen, hier frühzeitig gegen zu steuern. Damit steht der MA allein auf weiter Flur. Er kann nicht einfach Stunden abbauen, aber wenn die Grenze erreicht ist, sollen die neuen Überstunden verfallen. Hat jemand Erfahrungen mit einer solchen Betriebsvereinbarung? Unser GF meint, dass dies jetzt in vielen Krankenhäusern so üblich ist. Vielen Dank schon mal an alle, die eine Antwort wissen. die Neue

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Community-Antworten (2)

S
Saluk

29.01.2007 um 14:21 Uhr

Schön, dass eure GF das so meint. Ihr entscheidet aber nicht für "viele Krankenhäuser", sondern für euch. Eine Forderung von euch sollte sein, dass eben genau der Passus des gegensteuernden Vorgesetzten aufgenommen werden muss. Dass Plusstunden gedeckelt werden, ist in meinen Augen normal. Genauso natürlich, dass Minusstunden dies nicht werden, da sorgt der Vorgesetzte schon ohne BV für ein Gegensteuern.

Also: Weiterverhandeln.

Grüße, Saluk

T
tramdriver

29.01.2007 um 15:06 Uhr

Meiner Meinung nach ist es durchaus sinnvoll, eine Obergrenze für die möglichen Gleitzeit-Plusstunden zu setzen. Es darf aber nicht dazu kommen, dass die MA für die geleisteten Plusstunden nichts bekommen. Ziele für eure Verhandlungen könnten z.B. sein, dass der MA die Plusstunden dann abfeiern muss oder dass er sie dann ausgezahlt bekommen muss.

In unserer BV Arbeitszeit gibt es einen Passus, nach welchem der MA einen Monat Zeit hat, die Plusstunden über der Obergrenze abzufeiern, um das Zeitkonto wieder in den "grünen Bereich" zu bringen. Der Vorgesetzte muss im Wiederholungsfall (Überschreitung der Grenze 2 Monate hintereinander) ein Gespräch mit dem MA führen, um herauszufinden, aus welchem Grund so viele Plusstunden angefallen sind (z.B. Überlastung, weil Kollegen im Urlaub/Krank oder Überlastung, weil zu viele neue Aufgaben dazugekommen sind ...). Diese Regelung halte ich für sinnvoll. Die Plusstunden können bei uns nicht ausgezahlt werden, sondern müssen abgefeiert werden. Eine Auszahlung gibt es nur bei beantragten und durch den BR genehmigten Überstunden.

Also: Weiterverhandeln.

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