Guten Morgen zusammen, der AG will mit uns eine Betriebsvereinbarung abschließen (wir sind nicht abgeneigt), nur in einem Punkt sind wir strikt gegen seinen Vorschlag:
Er will die eingerichteten Arbeitszeitkonten bei 70 Plusstunden kappen. (bei Minusstunden nicht - warum wohl). So wie das Ganze formuliert ist, geht die Kappung einseitig zu Lasten der MA, d. h. die Vorgesetzten werden nicht in die Verpflichtung genommen, hier frühzeitig gegen zu steuern. Damit steht der MA allein auf weiter Flur. Er kann nicht einfach Stunden abbauen, aber wenn die Grenze erreicht ist, sollen die neuen Überstunden verfallen.
Hat jemand Erfahrungen mit einer solchen Betriebsvereinbarung? Unser GF meint, dass dies jetzt in vielen Krankenhäusern so üblich ist. Vielen Dank schon mal an alle, die eine Antwort wissen. die Neue