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Ärztliche Vorsorgeuntersuchung - während der Arbeitszeit?

F
Ford0091
Nov 2016 bearbeitet

Hallo, laut Gesetz ist ja ein Arbeitgeber verpflichtet Vorsorgeuntersuchungen auf seine Kosten in den Firmen machen zu lassen. Könnte mir jemand sagen in welchem Gesetz das steht und ob da auch steht das diese Untersuchungen während der Arbeitszeit stattfinden müssen. Da keschon mal im voraus.

4.21202

Community-Antworten (2)

B
Betriebsrat099

29.05.2006 um 14:04 Uhr

Hallo, nicht nur der Arbeitgeber ist verpflichtet Untersuchungen anzubieten, Mitarbeiter müssen acu daran teilnehmen.

Pflicht sind z. B.: G20 (Lärm-Arbeitsplätze) gezielte arbeitsmedizinische Vorsorge, um eine Beeinträchtigung des Gehörs durch Lärm frühzeitig zu erkennen und eine ausreichende Funktionsfähigkeit des Sinnesorgans Ohr zu erhalten. Hinweise für Auswahlkriterien: BGI 504-20

G 24 – Hauterkrankungen (mit Ausnahme von Hautkrebs) nach der neuen Gefahrstoffverordnung § 16 Abs. 1, § 16, Abs. 3 bzw. Anhang V Nr. 2 sind bei Feucht-arbeiten von regelmäßig 4 Stunden oder mehr pro Tag arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen anzubieten – gilt als Pflichtuntersuchung für Reinigungskräfte

G 25– Fahr-, Steuer- und Überwachungstätigkeiten gezielte arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchung, um Unfall- und Gesundheitsgefahren bei Fahr-, Steuer- und Überwachungstätigkeiten für Untersuchte oder Dritte zu verhindern. soweit Rechtsvorschriften (z.B. Verkehrsrecht) Vorgaben hinsichtlich der Eignung enthalten, sind sie vorrangig zu beachten. Hinweise für die Auswahl: BGI 504-25

G35-Aufenthalt im Ausland (Tropenarbeitsplatz) Untersuchung und Impfung /Rückkehruntersuchung

G 41 – Arbeiten mit Absturzgefahr gezielte arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchung, um Gesundheitsstörungen, die zu einer erhöhten Absturzgefahr führen können, frühzeitig zu erkennen
Hinweise für die Auswahl des zu untersuchenden Personenkreises geben die Auswahlkriterien für die spezielle arbeitsmedizinische Vorsorge nach BGI 504-4

Freiwillige Untersuchung (muss vom Arbeitgeber angeboten werden) G37 Bildschirmarbeitsplätze

V
viktor

29.05.2006 um 16:00 Uhr

Ergänzung: Nach dem Arbeitsschutzgesetz muss der Arbeitgeber die Kosten aus dem Gesetz tragen. Aus meiner Sicht sind Arbeitszeiten, die für die Untersuchung benötigt wird eben auch Kosten aus dem Gesetz, die der Arbeitgeber zu tragen hat.

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