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Dieser Beitrag ist vor 19 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Betriebliche Vorsorgeuntersuchung - Zeit als Arbeitszeit?

S
Scalar73
Jan 2018 bearbeitet

Hallo Kollegen,

habe eine Frage bezüglich betriebliche Vorsorgeuntersuchung. Diese ist vom AG terminlich angeordnet und jeder AN muß diese Untersuchung wahrnehmen.Für viele AN bedeudet das einen relativ langen Weg und auch Zeitaufwand. Muß nun der AG diese Zeit vergüten bzw. kann diese Zeit als Arbeitszeit angerechnet werden und gibt es dafür Wegegeld vom AG ?

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Community-Antworten (2)

T
tortuga

19.06.2007 um 16:43 Uhr

Hallo,

bei uns im Betrieb ist es ähnlich. Allerdings haben wir als BR nun mal veranlaßt, dass die Untersuchung jeweils vor Ort stattfindet, sprich der lästig lange Anfahrtsweg und der Zeitaufwand würden somit entfallen. Vielleicht gibt es ja bei Euch diese Möglichkeit das man nicht die AN reisen läßt sondern den Arzt oder wen auch immer. Ab einer gewissen Anzahl denke ich mal rechnet sich so etwas schon.

B
baccus

19.06.2007 um 16:51 Uhr

"scalar73, ich kann mich dem Vorschreiber nur anschließen, bei uns werden die Arbeitsmedizinischen Vorsorgeuntersuchungen Gehör- und Sehtest für Produktion und Bildschirmarbeitsplätze im Betrieb vorgenommen.

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