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Langkrank - was passiert mit Urlaub?

T
tk
Jan 2018 bearbeitet

Hallo,

ich habe den Fall, dass eine Freundin (die nicht organisiert ist und in der Lebensmittelbranche arbeitet) 2004 im November krank geworden ist. Jetzt hat sie diese Woche wieder zu arbeiten begonnen. Frage: Was passiert mit dem Urlaub aus 2005? Aussage in ihrem Geschäft war, sie müßte den Urlaub einklagen.

4.083015

Community-Antworten (15)

W
wastl

24.05.2006 um 15:41 Uhr

Der Urlaub verfällt per 31.03.2006

K
Kölner

24.05.2006 um 16:38 Uhr

@wastl Also ist der Urlaub verfallen, nicht wahr?

D
DocPille

24.05.2006 um 16:39 Uhr

Urlaubsanspruch trotz langer Krankheit Arbeitnehmer können auch dann Erholungsurlaub verlangen, wenn sie im ganzen Jahr aufgrund einer Krankheit arbeitsunfähig waren.

Sie müssen jedoch so rechtzeitig wieder ihre Arbeit aufnehmen, dass sie den Urlaub im folgenden Jahr bis zum Ende des Übertragungszeitraums nehmen können.(31.03.)

Bundesarbeitsgericht 2003-03-18 9 AZR 190/02

Urlaub ist futsch

W
wastl

24.05.2006 um 20:09 Uhr

@kölner so seh ich das wohl.

B
Benno_BRB

25.05.2006 um 11:23 Uhr

Moins!

Hätte sie nicht die Ausbezahlung beantragen können?

Hab ich mal machen müssen und hat auch geklappt. Waren aber vielleicht auch andere Vorzeichen?!

Benno

W
wastl

26.05.2006 um 15:47 Uhr

@benno_brb

ich würde das ein good will vom AG nennen. einen anspruch gibt es nicht.

K
Kölner

26.05.2006 um 19:14 Uhr

Wie wäre es mit § 7 Abs.3 BUrlG? Und der Urlaub ist verfallen!

@Benno_BRB Ausbezahlung schliesst sich in diesem Fall "ein wenig" aus.

B
Benno_BRB

28.05.2006 um 12:27 Uhr

Na bei mir war da was mit AU wg. Arbeitsunfall und §613 währenddessen. Daa meinte ich mit "anderen Vorszeichen)! Hab nur einen Hinweis geben wollen! Nehme mich ja schon zurück mit meinen derzeit inflationären Antworten!

Schönen Sonntag noch...!

Benno

RI
Ramses II

28.05.2006 um 13:24 Uhr

"Na bei mir war da was mit AU wg. Arbeitsunfall und §613 währenddessen."

§ 613: PERSÖNLICHE LEISTUNGSPFLICHT Der zur Dienstleistung Verpflichtete hat die Dienste im Zweifel in Person zu leisten. Der Anspruch auf die Dienste ist im Zweifel nicht übertragbar.

Was auch immer Du uns damit sagen willst...

F
Fayence

28.05.2006 um 13:26 Uhr

Benno, Du kannst und sollst doch ruhig "inflationär" antworten! Nur die Sache mit "aus dem Bauch raus" klappt halt manchesmal nicht so ganz. ;-)) Aber das geht nicht allein Dir so!

Einen herzlichen Gruß Fayence

B
Benno_BRB

28.05.2006 um 22:48 Uhr

@ RamsesII: ???

@ Fayence: NeeNee hab ich nicht so aufgefasst. Inflationär schon so wie Du es beschreibst, nicht der Quantität wegen!! Trotzdem Danke! Bin nicht böse wg. lieber Hinweise nur wenn sie unter die Gürtellinie gehen. Kam aber von Dir nicht! Alles in Ordnung!

Schönen Sonntag noch und macht bald Feierabend!

Benno

RI
Ramses II

29.05.2006 um 00:15 Uhr

Benno,

ich verstehe den von Dir geschilderten Zusammenhang zwischen Deiner AU und dem § 613 (BGB nehme ich an) nicht. Schon gar nicht was das mit Urlaubsabgeltung zu tun haben könnte.

Hat Dich der Arbeitgeber während Deiner AU mit Hinweis auf den § 613 BGB gezwungen zur Arbeit zu erscheinen´?

B
Benno_BRB

29.05.2006 um 13:00 Uhr

Moins RamsesII

Neenee - unser Netzbetrieb wurde verkauft und da wurden alle MA dieses Betriebsteils "mitverkauft". Durch eine AU aufgrund eines Arbeitsunfalles konnte ich meinen Urlaub nicht in diesem Unternehmen und bis 31.12. nehmen und habe ihn mir ausbezahlen lassen. Aber ich denke, dass das hier ganz andere Vorzeichen sind. Trotzdem kann man ja mal über eine Ausbezahlung nachdenken - oder?

Benno

RI
Ramses II

29.05.2006 um 14:36 Uhr

Ach so. Dann vermutlich § 613 a und nicht § 613?

Wie dem auch sei: Die Ausbezahlung war rechtswidrig.

B
Benno_BRB

29.05.2006 um 20:29 Uhr

Aha wieder was gelernt!

Aber mit der rechtswidrigen Auszahlung ist nicht so schlimm! Habe erst viel später erfahren, dass der AG -> BG -> Unfallgegner meinen Verdienstausfall hätte bezahlen lassen müssen! Da ist er um einiges herumgekommen - vor allem um den Papierkram!

Sorry wg. unkorrekten Angabe des § - ich werde mich bessern! Versprochen! Trotzdem danke ich Dir!! Schöenen Feierabend noch!

Benno

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