Ersatzmitgliedschaft Betriebsrat; Schutz vor Versetzungen und Abordnungen
Guten Tag,
ich habe bei den letzten Betriebsratswahlen eine sehr guten Ersatzmitgliedschaft-Platz auf der Beamten-Liste erreicht und zwischenzeitlich auch schon als Ersatzmitglied an Betriebsratssitzungen teilgenommen.
Wie sehen meine Schutzrechte gegenüber Versetzungen und Abordnungen aus? Kann mir z.B. gegen meinen Willen eine Tätigkeit außerhalb des bisherigen Beschäftigungsortes mit der Konsequenz übertragen werden, dass ich das derzeitige Ersatzmitgliedschaftsmandat im Betriebsrat nicht mehr ausüben kann?
Community-Antworten (2)
23.05.2006 um 22:29 Uhr
@hans50 § 103 BetrVG könnte auch für Dich gelten! Allerdings: Was ist denn die "Beamten-Liste"? Handelt es sich bei Dir um einen abgeordneten Beamten in einem privatrechtlichen Betrieb oder einer Körperschaft öffentlichen Rechts?
23.05.2006 um 23:18 Uhr
Nein, ich bin Beamter bei der Deutschen Post. Bei uns werden neben Beamten auch Ang und Arbeiter beschäftigt.
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