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Arbeitgeber fordert zur Erwerbsminderungsrente auf - muß nicht erst ein Betriebliches Eingliederungsmanegement (BEM) durchgeführt werden?

H
Heiko
Jan 2018 bearbeitet

Ein Bekannter von mir arbeitet im öffentlichen Dienst als Hausmeister (Stadt/Schule). Er hat einen GdB von 30 (ist nicht gleichgestellt) und hat einen Verschlimmerungsantrag beim Versorgungsamt gestellt. Die krankheitsbedingten Fehlzeiten sind nicht sehr hoch. Für manche Arbeiten als Hausmeister braucht er etwas mehr Zeit, weil sie ihm kranheitsbedingt etwas scherer fallen, doch erledigt er alle übertragenen Aufgaben. Nun fordert ihn der Arbeitgeber schriftlich auf, endlich Erwerbsminderungsrente zu beantragen! Nach meiner Auffassung darf das der AG doch gar nicht! Geht nicht Reha vor Rente und muß nicht erst ein Betriebliches Eingliederungsmanegement (BEM) durchgeführt werden. Muß nicht auch der Integrationsfachdienst bzw. Integrationsamt eingeschaltet werden? Ich habe den Eindruck, der AG möchte meinen Bekannten nur "rauskicken bzw. entsorgen"! Wer kann mir hierzu fundiert weiterhelfen?

Vielen Dank!

10.75302

Community-Antworten (2)

K
Kölner

20.03.2007 um 20:15 Uhr

@Heiko Genau das könnte man so sehen. Demnach muss man dem Ansinnen des AG auch nicht nachkommen.

S
sphinx

20.03.2007 um 21:17 Uhr

@ Der AN kann das auch gerne tun.

Erfahrungmodus an:

Der Antrag wird eh´abgelehnt.

LG

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