Mitbestimmung bei Arbeitssituationsanalyse durch Krankenkasse
Guten Morgen,
unsere Firma ist eine Kooperation mit einer Krankenkasse zum Thema Betriebliches Gesundheitsmanagement eingegangen. Ein Modul ist eine Arbeitssituationsanalyse. Die Analyse ermöglicht in kurzer Zeit unter Beteiligung großer Teile der Belegschaft eine umfassende Schwachstellenanalyse der betrieblichen Arbeitsbedingungen. Moderiert wird das von einer Kraft der Krankenkasse. Es werden Auslöser für nicht zufriedenstellende und gesundheitsbelastende Arbeitssituationen aus Sicht der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter erarbeitet. Es werden Anstöße für konkrete Verbesserungen der Arbeitsverhältnisse gegeben und es wird die innerbetriebliche Kommunikation durch die Beteiligung vieler Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gestärkt. Frage: Ist die Zustimmung durch den Betriebsrat Voraussetzung für diese Gruppenarbeit?
Community-Antworten (5)
19.01.2018 um 11:41 Uhr
^Der Verdacht auf § 94 BetrVG liegt zumindest sehr nahe. Daher wäre der BR auf jeden Fall zu unterrichten. Wenn der Arbeitgeber keine Mitbestimmung sieht, dann hat er dies zu begründen.
19.01.2018 um 13:50 Uhr
Na wenn ich KK lese, dürfte es zusätzlich auch um Fragen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes gehen. Also auch § 87 BetrVG.
22.01.2018 um 10:32 Uhr
Vielen Dank für die Antworten. Was ist aber, wenn die Arbeitnehmer an dieser freiwilligen Runde gerne teilnehmen möchten. Freigestellt werden sie von der Geschäftsführung. Also auch keinen Schutz durch den Betriebsrat wollen. Die Kolleginen und Kollegen sehen in der Firma handlungsbedarf und versprechen sich einige Denkanstöße. Insgesamt hat das Betriebliche Gesundheitsmanagement schon einige gute Veränderungen gebracht. Sollte und kann der Betriebsrat die Arbeitsplatzanalyse trotzdem verhindern?
22.01.2018 um 11:04 Uhr
OMG! Was habt Ihr denn für ein Selbstverständnis? Der Betriebsrat als Verhinderungsgremium?
Mit dieser Einstellung wäret Ihr besser Arbeitgeber geworden.
22.01.2018 um 11:31 Uhr
Der BR besteht nun mal aus mehreren Mitgliedern. Und da ist man bestimmt nicht immer einer Meinung. Danke für die Beiträge, die beide Seiten beleuchten. Gerne noch mehr weitere Kommentare!
Verwandte Themen
Frage an den BR bzgl. Hausarztmodell - darf eine Krankenkasse das überhaupt, kein Hausarztmodell anzubieten?
ÄlterIch hätte heute mal eine Frage, die zwar nichts mit Arbeitsrecht etc. zu tun hat, jedoch sind wir als Betriebsräte darauf angesprochen worden. Ich hoffe, jemand von Euch hat hier noch den Durchblick u
HILFE!!! 32 Tage Krank und nur 380 € Krankengeld!!!
ÄlterIch habe einen Fall, bei dem mir bisher keiner wirklich helfen kann. Im Laufe des Jahres 2023 habe ich mehrere befristete Arbeitsverträge bei der Stadt gehabt. Nun zum Vorfall: Mein letzter Arbeitsv
Falscher Lohn bei Krankenkasse vom Arbeitgeber angegeben - weniger Krankengeld bekommen
ÄlterHallo, ich habe Krankengeld bezogen und da viel mir nunmehr zufällig auf das mein Arbeitgeber einen völlig anderen Lohn eingetragen hat als ich normalerweise in den angegebenen Zeitraum verdient hatt
Krankmeldung mit Voranmeldung - Kündigungsgrund?
ÄlterHallo und guten Tag an Forum Ich habe hier einen schwierigen Fall: Die Frau eines Mitarbeiters war in der Lohnbuchhaltung und hatte folgendes Anliegen: Das Büro sollte bitte bei der Krankenkasse
Krankengeld und Krankenkasse zwing mir Urlaub zur nehmen!
ÄlterHallo, Ich habe eine Frage, Ich bin seit 7 Monaten Krank, und beziehe Krankengeld, Ich war im Reha 3 Wochen und würde entlassen, mit die Diagnose dass ich meine alte Arbeit nicht mehr machen kann. Und