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Online Befragung der MA durch eine Krankenkasse; organisiert über Personalabteilung

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seesee
Nov 2016 bearbeitet

Hallo zusammen,

heute habe ich eine E-Mail von unserer Personalabteilung "an Alle" erhalten, mit welcher alle MA eingeladen werden, an einer Befragung der Barmer BEK teilzunehmen: "Wir möchten nach den Sommerferien wieder einen Gesundheitstag mit der BARMER GEK in unserem Unternehmen veranstalten: Auf unserem gemeinsamen Weg zur kontinuierlichen Verbesserung von Gesundheit und Wohlbefinden am Arbeitsplatz wollen wir mittels einer Online-Befragung, dem BARMER GEK Online-Check, eine erste Standortbestimmung vornehmen. Neben Ihrem Wohlbefinden interessieren uns auch Ihre Standpunkte zum Thema Fitness, Ernährung und Stress sowie Ihre Erwartungen an ein Betriebliches Gesundheitsmanagement. Mit Hilfe der Befragung können Ihre Bedürfnisse, erste Belastungsschwerpunkte und Interventionsansätze ermittelt werden. Die Ergebnisse werden zeitnah ausschließlich durch die BARMER GEK ausgewertet. Alle Daten werden anonym behandelt, Rückschlüsse auf einzelne Personen können und sollen nicht getroffen werden. Die BARMER GEK fungiert dabei als verlässlicher Partner und neutraler Koordinator. Die Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes und die Bestimmungen über den Schutz der Sozialdaten nach dem SGB X werden dabei jederzeit gewährleistet. Für die Teilnahme am Online-Check benötigen Sie ca. fünf Minuten - bitte nehmen Sie sich diesen Augenblick Zeit und beantworten die 13 Fragen, damit wir gemeinsam präventive Maßnahmen für Sie ableiten können!

Diese Maßnahme ist mit dem BR nicht abgesprochen. Für mich ist in erster Linie interessant, WIE sichergestellt worden ist, dass die Befragung anonym ist und keine Rückschlüsse auf die teilnehmende Person gezogen werden können.

Wo seht ihr Mitbestimmungsrechte des BR? Nach welchen §§ könnten wir eingreifen? Sollten wir das sofort stoppen? Wie seht ihr das?

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Community-Antworten (5)

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stehipp

11.07.2016 um 14:15 Uhr

Grundsätzlich ist es ja als positiv anzusehen, wenn sich Euer Arbeitgeber zu solchen Themen Gedanken macht und hier scheinbar auch aktiv werden will. Also würde ich das nicht mit Gewalt stoppen.

Soweit ich mich erinnere, ist die Mitarbeiterbefragung ansich nicht zustimmungspflichtig. Knifflig wird es, wenn hierzu EDV eingesetzt wird, und die Fragen dergestalt sind, dass sich aus den Antworten Rückschlüsse auf die Leistung und das Verhalten einzelner Mitarbeiter ziehen lassen. Dann sind wir bei § 87 Abs. 1 Nr. 6 angekommen. Auf alle Fälle würde ich mir vom AG darlegen lassen, wie die Daten erhoben und verarbeitet werden, wie das Ergebnis präsentiert wird und was im Nachgang mit den Daten passiert.

Wir hatten einen vergleichbaren Fall vor einigen Wochen. Wir haben eine BV erstellt, in dem eindeutig festgelegt wurde, wie die Daten zu präsentieren sind und was mit den einzelnen Fragebögen während des gesamten Prozesses passiert.

G
gironimo

11.07.2016 um 14:41 Uhr

Also ich sehe da schon die Mitbestimmung beim § 94 BetrVG, und da online auch beim § 87 BetrVG (techn. Einrichtungen ....)

Ja - ich würde einschreiten und den AG auffordern, die Befragung nicht durchzuführen, sondern statt dessen erst einmal mit Euch zu verhandeln.

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Pjöööng

11.07.2016 um 16:52 Uhr

Häufig wird bei solchen Umfragen die Anonymität bereits dadurch weigehend gewährleistet, dass gar keine Namen erfasst werden. Allerdings sind auch dann Rückschlüsse nicht ausgeschlossen, wenn z.B. nach Alter, Größe und Körpergewicht gefragt wird.

13 Fragen stellt die Krankenkasse? Die würde ich mir vorher mal zeigen lassen. Ich kann mir nicht denken, dass da viel dabei ist, was gegen die AN verwendet werden kann. Danach würde ich entscheiden ob es sinnvoll ist, ein Fass aufzumachen.

S
seesee

11.07.2016 um 18:07 Uhr

Ich hab mir die Fragen mal angeschaut, ohne abzusenden. Es wird am Schluss gefragt nach

Alter: - bis 29 J; -30-39 J, 40-49 J, etc... / keine Angabe Geschlecht: männlich / weiblich / keine Angabe Mitarbeiter mit Führungsverantwortung: ja / nein / keine Angabe

Da die Referenzgröße einer Gruppe mind. 10 Leute sein sollte, ist beim Alter und bei der Frage mit Führungsverantwortung schon ein Rückschluss auf die Personen einer Gruppe nicht auszuschließen, da die Gruppe kleiner ist als 10 (wir sind insgesamt ca. 120 MA, nicht alle mit eigenem E-Mail-Account).

Die ohne E-Mail-Account können wohl auch gar nicht teilnehmen; das kommt mir jetzt gerade in den Sinn... ist ja auch noch problematisch...

S
seesee

11.07.2016 um 18:19 Uhr

Das mit der Gruppengröße mind. 10 Leute hab ich mir ausgedacht, ohne fundierte Kenntnisse in Statistik zu haben; ist also nur gefühlt...

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