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Schichtzulage - Ab wann muss AG zahlen ?

P
Pilot
Jan 2018 bearbeitet

Hallo zusammen, in unserer Firma haben wir die letzten Jahre immer mal bei erhöhtem Auftragsvolumen 5-6 Wochen Schicht gearbeitet (Früh-und Spätschicht). Das wurde nie extra bezahlt. Aber in diesem Jahr sind die Aufträge so angestiegen, daß wir bis jetzt schon 12 Wochen Schicht (Früh,Spät) gearbeitet haben, einmal 7 Wochen am Stück, der Rest immer auf 1-2 Wochen verteilt. Und das alles ohne irgendwelche Zulagen für das Schichtpersonal. Nun meine Frage: Ist der AG ab irgendeiner Anzahl von Schichtwochen im Jahr verpflichtet eine Schichtzulage zu zahlen, oder nicht? Noch eine kleine Info: Vor Jahren ist der AG aus der TV ausgetreten.

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Community-Antworten (3)

S
Sonja

22.05.2006 um 22:37 Uhr

Hat Euer Betriebsrat schon mit dem Arbeitgeber gesprochen?

P
Pilot

24.05.2006 um 20:10 Uhr

Ja hat er, aber der AG sagt, solange keine regelmäßige Schicht gefahren wird hätten die Schichtarbeiter keinen Anspruch. Die Frage ist nun, stimmt das, wo könnte man nun die genaue gesetzliche Lage erfahren?

B
BMW

24.05.2006 um 21:24 Uhr

Hallo pilot Die Arbeitszeit unterliegt der Mitbestimmung § 87 BetrVG Abs.1 Ziffer 3

hängt alles am Verhandlungsgeschick von eurem BR ab .

Gruß BMW

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